Antrag: Flachstartverfahren

Wir haben heute einen weiteren Antrag zur kommenden Sitzungsrunde gestellt. Hierbei geht es um das sogenannte Flachstartverfahren, welches die Lufthansa ab dem 01. Juni 2013 auch am Verkehrsflughafen Frankfurt Main einführen möchte. Da die kommende Sitzungsrunde erst Ende des Monats Juni endet hoffen wir, dass der Gemeindevorstand unabhängig von unserem Antrag bereits im Vorfeld tätig wird und die geforderten rechtlichen Optionen prüft.

Die Lufthansa bewegt sich hier in einem Graubereich, der in der Rechtssprechung noch nicht klar geregelt ist. Das Luftfahrthandbuch (AIP) regelt die Lärmmindernden Startverfahren im Flughafennah- und -fernbereich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des AIP (2006) gab es nur sogenannte Kapitel 2- und 3-Flugzeuge (Lärmklassen) und somit werden auch nur für diese Flugzeugtypen Definitionen getroffen. Die Lufthansa setzt allerdings heute überwiegend Kapitel 4-Flugzeuge ein, welche erst nach Veröffentlichung des AIP von der Internationalen Zivilluftfahrtorgansisation ICAO näher definiert wurden. Somit ist eine rechtliche Klärung in jedem Fall dringend erforderlich und auch aus unserer Sicht – im Sinne des Lärmschutzes – sehr aussichtsreich.

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich bei allen zuständigen Stellen (Lufthansa, Fraport AG, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) dafür einzusetzen, dass das sogenannte Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird.

Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand beauftragt, ermitteln zu lassen, wieviele Bürgerinnen und Bürger in welchen Bereichen Nauheims und in welchem Umfang von den ‚moderaten Steigerungen des Fluglärms‘ (Lufthansa) bei Umsetzung der Planungen betroffen sind.

Ferner wird der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen, ob eine Klage gegen die Einführung des Flachstartverfahrens aussichtsreich ist. Hierzu ist insbesondere die Kooperation mit anderen Kommunen zu suchen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Stadt Frankfurt zu richten, welche ebenfalls eine Prüfung der Rechtsmittel in Auftrag gegeben hat.

Begründung:

Die Lufthansa hat in der 220. Sitzung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms Frankfurt (FLK) angekündigt, ab dem 01. Juni 2013 auch am Verkehrsflughafen Frankfurt Main das sogenannte Flachstartverfahren einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem bereits bei 1.000ft (305m) Energie in Schub und nur vermindert in Höhengewinn umgesetzt wird. Somit wird die Gemeinde Nauheim in ca. 150m geringerer Höhe überflogen als bisher.

Nach einem Gutachten des Deutschen Luft- und Raumfahrtinstituts aus dem Jahr 2005 ist bei diesem Verfahren eine deutliche Lärmzunahme im Flughafennahbereich zu erwarten. Bereits vom 01. bis zum 08. Februar 2013 hat die Lufthansa dieses Verfahren kurzzeitig angewendet. Auf den Messstationen des Deutschen Fluglärmdienstes waren in diesem Zeitraum deutlich höhere Einzelschallpegel zu erkennen als zu vergleichbar „normalen“ Zeiten.

 

 

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