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17Mai

Abschied: Elva Brehmer und Thomas Kötz scheiden aus

Mit großem Bedauern müssen wir heute den Abschied zweier unserer Fraktionsmitglieder bekannt geben. Elva Brehmer und Thomas Kötz scheiden aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung aus der Gemeindevertretung aus. Die Grünen in Nauheim verlieren mit den beiden zwei Aktivposten in der Fraktionsarbeit und der Arbeit in Ausschüssen und Gemeindevertretung. Wir danken den beiden für die Arbeit der vergangenen Jahre – für das Lachen, die Freude und manch Diskussion. Wir hoffen, dass wir trotz veränderter Lebenssituation der beiden in Zukunft auf Ihren Ratschlag zurückgreifen dürfen. Für die Zukunft wünschen wir alles Gute.

Rücktrittserklärung im Wortlaut

Den Fraktionsvorsitz übernimmt Marco Müller, die Stellvertretung wird in der Fraktion aufgeteilt. Bezüglich der beiden Nachrücker werden wir zu gegebenen Zeitpunkt separat berichten.

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08Nov

Petition: Besserer Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

Frau Gabriele Franz aus Kelkheim hat eine Petition an den Hessischen Landtag initiiert:

„Besserer Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor Fluglärmbelastung“

Unter www.openpetition.de ( Regionale Petitionen – Hessen ) können Sie sich über die Petition informieren und dort online unterzeichnen.


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02Nov

Resolution der Kreismitgliederversammlung der Grünen im Kreis GG vom 1. Nov. 2011

GROSS-GERAU – Eine am Dienstag (1. Nov.) zusammengetretene Mitgliederversammlung der Grünen im Kreisverbands Groß-Gerau hat die schwarz-gelbe Hessische Landesregierung und die Luftfahrtindustrie einstimmig aufgefordert, die Nöte der Menschen endlich ernst zu nehmen und umgehend alle möglichen Maßnahmen zu einer Reduzierung des mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens massiv angewachsenen Fluglärms zu ergreifen.

Die Grünen verlangen in der von ihrer Biebesheimer Landtagsabgeordneten Ursula Hammann eingebrachten Resolution unter anderem lärmmindernde An- und Abflugverfahren sowie die Deutsche Flugsicherung per Gesetzesänderung auch für Lärmschutz verantwortlich zu machen. Das jetzt erlassene vorläufige Nachtflugverbot sei in ein dauerhaftes und umfassendes umzuwandeln. Außerdem forderten die rund zwanzig anwesenden Parteimitglieder, die in Groß-Gerau zusammentraten, dass die Landesregierung das von ihr angestrengte Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das vom schwarz-gelben Kabinett in Wiesbaden selbst versprochene Nachtflugverbot umgehend zurücknimmt.

Seit Inbetriebnahme der neuen Nordwestbahn am 21. Oktober erlebe die Rhein-Main-Region dramatische zusätzliche Belastungen durch Fluglärm. Auch viele Menschen im Kreis Groß-Gerau seien durch den Ausbau massiven zusätzlichen Belastungen ausgesetzt und müssten deshalb enorme Einbußen an Lebensqualität hinnehmen, heißt es zur Begründung der Forderungen in der Resolution der Grünen. „Das sind die Folgen eines Ausbaus, der zum Ziel hat, den Frankfurter Flughafen, der mitten in einem der am dichtesten besiedelten Ballungsräume Deutschlands liegt, zum größten Flughafen Europas zu machen. Auch wir Grüne im Kreis Groß-Gerau hielten das immer für falsch, weil der Flughafen die Grenzen des Wachstums schon lange erreicht hatte“, unterstreichen sie darin weiter.

„Es ist mit diesem Ausbau und den dabei gebrochenen Versprechen schon genug Vertrauen verspielt worden, es sind genug Unwahrheiten verbreitet worden. Die Bürgerinnen und Bürger auch im Kreis Groß-Gerau müssen mit ihren Nöten von den Verantwortlichen endlich ernstgenommen werden!“ heißt es in der Resolution abschließend.

 

Regionalbüro

Ursula Hammann
Mitglied des Hessischen Landtages

 

Niersteiner Str. 12

60598 Frankfurt/Main

Tel. 069- 260 121 10

email hidden; JavaScript is required

www.ursulahammann.de

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02Nov

Rechnungsstellung der Stadt Rüsselsheim – Kindergartengebühren

Im heutigen Echo Artikel “Hohe Forderungen in der Opelstadt” wird erwähnt, dass der Tenor im Sozialausschuss war, dass die Forderung der Stadt Rüsselsheim ungewöhnlich hoch sei. Dieser Formulierung möchte ich widersprechen. Es wurde angenommen, dass im Schnitt 5 Nauheimer Kinder die Tagesstätten der Stadt Rüsselsheim besucht haben. Bei 940,- € Gesamtkosten je Monat ergibt sich eine angenommene Zuschußsumme von 188,- € je Kind pro Monat. Geht man ebenfalls davon aus, dass die Eltern dieser Kinder die üblichen Sätze der Stadt Rüsselsheim entrichtet haben (79..99,- €), entspricht dies in etwa der gleichen Aufteilung der Kosten je Kindergartenplatz wie in der Gemeinde Nauheim. 1/3 der Kosten werden durch die Eltern getragen, 2/3 der Kosten übernimmt der Träger. Die Betriebskosten in Nauheim liegen derzeit deutlich höher als die abgerechneten Kosten der Stadt Rüsselsheim. Insofern sind die abgerechneten Kosten als vergleichsweise gering anzusehen.

Ich möchte an dieser Stelle an unseren zurückgestellten Antrag zur Prüfung der Senkungsmöglichkeit der Kindergartengebühren erinnern. Heute ergibt sich für die Verwaltung die Möglichkeit, die Kostenstrukturen und Betriebskosten der Kindertagesstätten Nauheims mit den Kosten der Stadt Rüsselsheim direkt zu vergleichen. Wir gehen davon aus, dass diese Chance genutzt wird und man daraus vielleicht auch Rückschlüsse für Nauheim ziehen kann. Unsere Anträge wurden im September in den Ausschüssen als überflüssig und unnötig dargestellt und es wurde angeführt, dass die Ziel-Deckung in anderen Städten nicht bei 1/3 liegen würde. Demnach sollte der Eigenanteil der Stadt Rüsselsheim eigentlich höher liegen. Die Abrechnung der Stadt Rüsselsheim zeigt uns nun aber auf, dass dies nicht der Fall ist und es sehr wohl Gesprächsbedarf zu diesem Thema gibt. Insofern wird bei der erneuten Behandlung der Anträge genau über dieses Thema zu sprechen sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Müller

Bündnis 90/Die Grünen

Artikel


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10Okt

Änderungsantrag zum Antrag “Budgetierungsrichtlinien” der CDU

Anhängender Änderungsantrag zum CDU-Antrag “Änderung der Budgetierungsrichtlinien” vom 20. September wird in der heutigen HFA-Sitzung eingebracht werden.

Inhaltlich entzieht die dort beschriebene Vorgehensweise dem Budgetverantwortlichen Entscheidungsmöglichkeiten in seinem Budgetverantwortungsbereich, da jeder Beschluss dadurch automatisch höchste Priorität bekäme und alle Planungen diesem untergeordnet werden müssten. Der Budgetverantwortliche könnte nicht mehr agieren und wäre vorrangig mit dem Reagieren auf Beschlüsse beschäftigt.

Es kann und darf nicht im Sinne von uns Gemeindevertretern sein, uns durch die vorgeschlagene Änderung einen Freibrief für alle zukünftigen Beschlüsse zu erstellen. Ein solcher Passus dürfte deshalb auch juristisch auf sehr wackeligen Beinen stehen.

Jeder nachträglich gefasste Beschluss, der zu einer Budgetüberschreitung führt, ist eine “managementbedingte Budgetüberschreitung” im Sinne unserer Budgetierungsrichtlinien und damit eigentlich bereits an anderer Stelle unter Punkt 6 berücksichtigt.

Hilfreich wäre es hingegen, wenn bereits mit dem Beschluss ein Vorschlag zur Deckung- bzw. Finanzierung des Vorhabens formuliert wird. Deshalb sollte – wenn überhaupt eine Änderung der Budgetierungsrichtlinien erfolgen sollte – die oben vorgeschlagene Fassung verwendet werden, um Gemeindevertretung und Verwaltung darin zu bestärken, bereits frühzeitig Lösungsvorschläge zur Finanzierung zu finden.

Änderungsantrag zum CDU-Antrag

 


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28Sep

Neue Lärmschutzverordnung vorgestellt

Am Dienstag Vormittag haben das Verkehrsministerium vertreten durch Verkehrsminister Posch (FDP) und der Vorstandsvorsitzende des Flughafenbetreibers Fraport Stefan Schulte die neue Lärmschutzverordnung vorgestellt. Mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober wird die neue Lärmschutzverordnung in Kraft treten und ermöglicht es den Anwohnern des Frankfurter Flughafens, die direkt von der Landebahn betroffen sind Schallschutzmaßnahmen auf Kosten des Flughafenbetreibers durchzuführen. Anspruchberechtigt sind Anwohner, die in den Tagschutzzonen I und II oder der Nachtschutzzone leben – insgesamt handelt es sich hier um etwa 120.000 Anspruchberechtigte. Einen Antrag auf Lärmschutz können nur Grundstücksbesitzer und Wohnungseigentümer stellen, Mieter müssen sich hier also an ihren Vermieter wenden.

Die Ansprüche können nach Inkrafttreten beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden, das eine Task-Force mit 16 Mitarbeitern einrichten wird. Gemäß Lärmschutzverordnung sind ca. 5.000 Haushalte sofort Anspruchberechtigt (Härtefallregelung bei einer Lärmbelastung von >65 dB(A)). Alle weiteren Betroffene erhalten den Rechtsanspruch auf Schallschutz erst im 6. Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung. Der Flughafenbetreiber hat allerdings auf der Pressekonferenz ein Sofort-Programm vorgestellt, das weitere 12.000 Haushalte in die Härtefallregelung einschließt und somit dort sofort die Möglichkeit auf Unterstützung des Schallschutzes ermöglicht. Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar definiert, welche Anwohner dies genau betrifft. In diversen Pressemeldungen war davon die Rede, dass alle von den neuen Flugrouten der neuen Landebahn betroffenen Bürger Anspruchberechtigt seien (Auf HR-Info wurde hierzu unter anderem auch Nauheim aufgezählt). Die Aussage von Hr. Schulte bezog sich allerdings auf die Anwohner der neuen Landebahn in einem Streifen vom Westrand Offenbachs bis Ginsheim-Gustavsburg. Hier bleibt abzuwarten, wie die Aussagen präzisiert wird.

Wir empfehlen allen Nauheimer Bürgern sich die Antragsunterlagen möglichst schnell zu besorgen und den Antrag frühzeitig beim RP Darmstadt einzureichen.

Weiterführende Links:

Echo-Online

Frankfurter Rundschau

FAZ

HR-Online

Nauheim.de

 

Regierungspräsidium Darmstadt


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