Unser Schreiben an Hr. Kaden im Wortlaut

Sehr geehrter Hr. Kaden,

mit Interesse haben wir Ihre Aussagen zum Thema Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gelesen. Wir fragen uns allerdings in diesem Verfahren:

„Warum haben Sie diese getätigt, so wie Sie sie getätigt haben?“

Hr. Kaden, wir möchten in diesem Zusammenhang einmal auf die Aufgaben der DFS hinweisen und zitieren hierzu Ihre eigene Homepage:

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, den Verkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln und darf diesen nicht in der Menge (Kapazität) beschränken. Die Flugverfahren müssen so geplant und umgesetzt werden, dass die nachgefragte Kapazität den gesetzlichen Vorgaben entsprechend abgewickelt werden kann.

Weiter und genauer beschrieben werden die Aufgaben der DFS in §27 des Luftverkehrsgesetzes. In keinem Paragraphen oder Artikel können wir hierzu erkennen, dass es Aufgabe der DFS ist auf die Betroffenheit von Flugpassagieren hinsichtlich Verspätungen einzugehen. Sollte die DFS ein Problem damit haben den Flugverkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln, weil die Kapazität zu hoch ist, so erwarten wir, dass Sie dieses Problem gegenüber Ihrem Auftraggeber artikulieren. Dieser ist nicht in der Öffentlichkeit zu suchen. Auch kann es nicht Thema sein, „ordnungspolitisch“ dahingehend einzugreifen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich den Kapazitätsplänen eines Flughafenbetreibers anpasst, sondern muss es vielmehr so sein, dass sich die Kapazitätspläne des Flughafenbetreibers den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen anpasst.

Da Sie jedoch beschlossen haben dieses Thema, welches für Sie ein Problem darstellt in die Öffentlichkeit zu tragen, möchten wir Ihnen folgende Fragen stellen:

  • Entgegen dem Vorjahr ist der Flugverkehr in der ersten Hälfte 2012 zurückgegangen. In den Planungen für das Jahr 2020 ist mit einem Ausbau der Kapazität von derzeit 487.162 (2011) auf über 700.000 die Rede. Wenn wir bereits heute Probleme bei der Einhaltung des Nachtflugverbotes sehen, wie soll die Einhaltung in 2020 gewährleistet werden?
  • Sie sagen aus: „Bei aller Betroffenheit, bitte prügeln Sie uns nicht zu sehr für das, was wir daraus machen müssen. Wir müssen mit dieser Infrastruktur fertig werden.“ Gehen wir recht in der Annahme, dass die DFS damit die Aussage trifft, dass die gewünschte Kapazitätssteigerung am Flughafen Frankfurt Rhein-Main nur unter Missachtung einer oder mehrerer Aspekte oben genannter Aufgaben erfüllt werden könnte, sprich die Steigerung der Kapazität entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss unter Einhalt des Aspektes Sicherheit und Beachtung des Nachtflugverbotes gar nicht möglich ist?
  • Im Antrag zur Erweiterung des Flughafens um die neue Landebahn Nord-West (07L/25R) wurden ausdrücklich keine Flugbewegungen in der Nacht beantragt. D.h. bereits im Planfeststellungsverfahren wurde die DFS davon in Kenntnis gesetzt, dass die geplanten Flugbewegungen (>700.000/Jahr in 2020) nur am Tag und in den Tagrandstunden umgesetzt werden müssen. Warum hat die DFS nicht bereits zu diesem Zeitpunkt reagiert und entsprechend eine Kapazitätsbeschränkung gefordert.
  • Im Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 04. April 2012 ist von max. 133 Flugbewegungen in den Tagrandstunden (d.h. in der Zeit von 22-23h und 5-6h) die Rede. Auch wenn die Details zu diesem Urteil noch nicht vorliegen, wissen wir, dass das Bundesverwaltungsgericht die Maßgabe auferlegt hat, dass Flugbewegungen in den Tagesrandstunden ab- (Nachts) und anschwellend (Morgens) stattfinden sollen. Wie muss aus Sicht der DFS der Flugplan ausgestaltet sein, dass gewährleistet ist, dass das Nachtflugverbot sicher eingehalten werden kann?
  • Last but not least: Zitat: „Wenn man einem Passagier um 23 Uhr und zehn Sekunden deutlich machen muss, Du rollst wieder zurück, auf Dich wartet ein Feldbett, dann meine ich, wäre ordnungspolitisch etwas mehr Flexibilität angebracht.“ Würde die Grenze auf 23:10h verlegt werden, was würden Sie einem Passagier erklären, der um 23:10 und zehn Sekunden wieder zurückrollt? Wie möchten Sie dies ordnungspolitisch gehändelt wissen?

Wir hoffen, dass Sie sehr geehrter Hr. Kaden, Zeit finden unsere Fragen zu beantworten und verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Müller

Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim

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