Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 03. September hat das Regierungspräsidium Darmstadt den sogenannten Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main in der Entwurfsversion offengelegt und uns alle zur Stellungnahme aufgefordert.
Bei diesem Plan handelt es sich formal um die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG, der sogenannten „Umgebungslärmrichtlinie“ (200249EG.pdf), welche unter §§47 a-f im Bundesimmissionsschutzgesetz in Bundesrecht umgesetzt worden ist. Auch wir Grünen haben uns mit diesem Plan auseinandergesetzt.
Unserer Stellungnahme vorweggreifend müssen wir leider feststellen, dass dieser Plan nicht annähernd das Papier wert ist, auf welchem er gedruckt wurde. Nicht nur, dass dieser Plan mit 5 Jahren Verspätung (nach Richtlinie hätte die Version 0 im Jahr 2007 erstellt werden müssen) ausgelegt wird, so enthält er nach 10 Jahren Bearbeitungszeit (seit 2002) viele handwerkliche Fehler, verdreht Tatsachen und erfüllt keineswegs auch nur annähernd seinen Zweck. Der Plan kann unserer Auffassung nach in dieser Form keinen Bestand haben und muss vollumfänglich zurückgezogen, überarbeitet und anschließend als Entwurfsversion II den Bürgern neu zur Kommentierung ausgelegt werden.
Obwohl wir unser Hauptaugenmerk selbstverständlich „nur“ auf die Gemeinde Nauheim gelegt haben, kommen wir auf 20 direkte Anmerkungen zum Aktionsplan, die größere oder kleinere direkte Auswirkungen auf Nauheim haben. Die beschriebenen Maßnahmen sind zudem nicht neu, sondern übernehmen ausschließlich „Maßnahmen“, welche bereits bekannt sind, bzw. bereits umgesetzt wurden. Keine dieser Maßnahmen ist es wert Lärmminderungsmaßnahme genannt zu werden, tatsächlich handelt es sich überwiegend um reine Lärmverschiebungsmaßnahmen, welche zwar den Lärm an einer Stelle vermeindlich mindern, ihn aber lediglich an andere Stelle verschieben. Gerade die Gemeinde Nauheim ist von diesen Verschiebungsmaßnahmen besonders betroffen (Südumfliegung, Rückenwindkomponente, DROps, jedoch auch Gegenanflug und Triebwerksprobeläufe).
Auch aus diesem Grund haben wir 8 zusätzliche Maßnahmen definiert, welche aus unserer Sicht unbedingt Einzug in den Lärmaktionsplan finden müssen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie auf unserer Homepage herunterladen.
Weiterhin haben wir ein Musterschreiben auf Basis unserer Stellungnahme erstellt, welche Sie gerne für Ihre eigene Stellungnahme vollständig oder gekürzt verwenden dürfen und sollen.
[Link entfernt: 2012-10-24, Einreichungsfrist abgelaufen]
Eine weitere Stellungnahme als Muster erhalten Sie ebenfalls auch auf der Seite der Gemeinde (Homepage der Gemeinde Nauheim), sowie in Kürze auch auf der Homepage von Lebenswertem Nauheim e.V.
Die Stellungnahme muss bis zum 19. Oktober 2012 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden.


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