Die Südumfliegung – lärmtechnisch alternativlos? – Sicherheit nicht gewährleistet!

Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Südumfliegung aus lärmtechnischer Sicht von der Fluglärmkommission (FLK) als alternativlos bezeichnet und somit deren Festsetzung aus Lärmschutzgründen zementiert wird. Die zugrunde gelegten Berechnungen weisen dabei nach, dass die durch den Ausbau auftretende Lärmbelastung nur durch diese „Verschiebemaßnahme“ verträglich gestaltet werden kann. Durch die Nutzung der Südumfliegung sinkt die Zahl der Höchstbetroffenen. Nauheim kann hierbei durchaus als größter Ausbauverlierer angesehen werden. Allerdings müssen wir das Beratungsergebnis der FLK derzeit akzeptieren, welches aus unserer Erkenntnis, basierend auf den den Kommissionsmitgliedern vorliegenden Unterlagen, korrekt ist.

Nichts desto trotz ist dies kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken und alle Hoffnungen auf Besserung zu verwerfen. In gleicher Sitzung, der 219. der Fluglärmkommission, wurde relativ beiläufig von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bekannt gegeben, dass der unabhängige Betrieb der Südumfliegung zur Startbahn 18W seit dem 07.01.2013 aufgrund Sicherheitsbedenken eingestellt worden ist. Die Südumfliegung wird somit nur noch abhängig betrieben, was die Kapazität am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main deutlich einschränkt.

Einmal mehr wird klar, dass die Südumfliegung, welche von verschiedensten Stellen einmal als sicherheitstechnisch alternativlos bezeichnet wurde, in Sachen Sicherheit nicht den hohen Ansprüchen der Luftverkehrsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland genügt. Bis zum heutigen Tag gibt es seitens der Deutschen Flugsicherung und des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) keine Reaktion auf den Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) vom 13.12.2012. Somit bestehen auf der Südumfliegung zum jetzigen Zeitpunkt zwei (2) ungelöste Sicherheitsprobleme, welche den sofortigen Verzicht auf diese Route gebieten. Ein Festhalten an der Südumfliegung als Abflugroute erhöht das Risiko eines erneuten Zwischenfalls im Luftverkehr in nicht verantwortbarer Weise und mit unabsehbaren Folgen für die Bevölkerung, Passagiere und Flugpersonal. Wir fordern die Luftfahrtbehörden daher auf, umgehend alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Sicherheit des Flugverkehrs durch eine andere Abflugroute zu gewährleisten und insbesondere den Flugbetrieb auf der Südumfliegung einzustellen. Diesbezüglich haben wir heute auch das BAF angeschrieben und ziehen auch weitere rechtliche Prüfungen, hinausgehend über das vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel anhängige Verfahren der Klagegemeinschaft gegen die Südumfliegung, welcher auch die Gemeinde Nauheim angehört, in Erwägung.

Die Installation der Südumfliegung als Abflugvariante war zentraler Bestandteil der Aussage, dass der Ausbau „raumverträglich gemacht werden kann“. Ein Abflug über die westlich gelegenen Bereiche des Flughafens gilt aus oben genannten Lärmschutzgründen nicht als statthaft. Ein Erreichen von 701.000 Flugbewegungen im Jahr ist in der jetzigen Konfiguration jedoch augenscheinlich unmöglich. Wir fordern deshalb dazu auf, jetzt Konsequenzen zu ziehen und den weiteren Ausbau von Terminal 3 sofort zu stoppen.

Weiterhin setzen wir uns ein für:

  • eine Limitierung der Flugbewegungen.
  • eine Neufestlegung von Lärmobergrenzen (Einzel- und Dauerschall)
  • den Ausbaustopp von Terminal 3 – auch zum Schutz des Landeshaushalts
  • einen Gesellschaftsvertrag zum Stopp des weiteren Ausbaus des Flughafens Frankfurt

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