Anträge zur neuen Sitzungsrunde

Wir haben gestern zwei Anträge für die kommende Sitzungsrunde eingereicht. Wir wollen zum einen geprüft wissen, wie nach der Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Feldchen künftig der Weg entlang des Einkaufszenums gestaltet und die Sicherheit insbesondere der Schulkinder gewährleistet werden kann.

Im zweiten Antrag setzen wir uns dafür ein, dass der Betriebsausflug der Gemeinde Nauheim ab dem kommenden Jahr nicht mehr während der Dienstzeiten durchgeführt werden soll. In einem zweiten Prüfteil möchten wir wissen, welche über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Urlaubsansprüche es in der Gemeinde gibt und ob diese vertraglich geregelt, bzw. sonstig fixiert sind.

Prüfantrag:
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, wie die Verkehrsführung in der Waldstraße am neuen Einkaufszentrum sicher gestaltet werden kann. Ein Hauptaugenmerk ist hierbei auf den Schulweg der Grundschulkinder insbesondere zwischen dem Kindergarten Ochsengrund und der Grundschule der Gemeinde Nauheim zu legen. Bei der Prüfung sind außerdem die Möglichkeiten der Einrichtung von Verkehrsberuhigten Zonen (Ecke Ahornweg bis Ecke Rüsselsheimer Straße), 30-km/h-Zonen und/oder anderer gestalterischer Elemente in Betracht zu ziehen. Im Prüfauftrag inbegriffen ist die Kostenermittlung, sowie die Prüfung der Inanspruchnahme von Fördergeldern, bzw. öffentlichen Beteiligungen, wie z.B. des Einkaufszentrumsbetreibers.

Begründung
Mit der Errichtung des neuen Einkaufszentrums und der damit einhergehenden Parkplatzregelung entfällt im Bereich Waldstraße Ecke Ahornweg, bis Waldstraße Ecke Rüsselsheimer Straße der bisherige Rad- und Fußweg und somit auch ein Teil des bisherigen Schulwegs. Insbesondere für Schulkinder ist die Wegführung problematisch, da es auf der Seite des Einkaufszentrums keinen zusammenhängenden Fußweg mehr gibt, der auch als Radweg genutzt werden kann. Auf der gegenüberliegenden Seite ist diese Möglichkeit zwar gegeben, allerdings wird der Fußweg sehr oft von Straßeneinmündungen unterbrochen. Hinsichtlich des neu zu erstellenden Schulwegeleitplans ist auf diesen Bereich besonderes Augenmerk zu richten

Antrag:
Der Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung und Ihrer Angestellten soll ab dem Jahr 2014 an arbeitsfreien Tagen (z.B. Samstag oder Sonn- oder Feiertag), bzw. außerhalb der normalen Dienstzeiten stattfinden. Diese Zeit wird grundsätzlich als arbeitsfreie Zeit betrachtet und nicht vergütet. Für den Betriebsausflug übernimmt die Gemeinde einen Unkostenbeitrag in Höhe von bis zu 4.000,- € (Sockelbetrag von ~40,- €/MA). Dieser Betrag ist im Haushaltsentwurf 2014 einzustellen.

Ferner wird der Gemeindevertretung eine Übersicht zur Verfügung gestellt, welche weiteren Regelungen es hinsichtlich des Urlaubsanspruchs außerhalb der gesetzlichen Urlaubsregelungen für der Mitarbeiter der Gemeinde Nauheim gibt (bezahlte und unbezahlte Fehlzeiten wie arbeitsfreie Zeit an Geburtstagen, Kerb, etc.) und inwieweit diese ggf. Bestandteil von Arbeitsverträge oder sonstigen Vereinbarungen sind.

Begründung
Im Zuge der Teilnahme am kommunalen Schutzschirm hat sich die Gemeinde verpflichtet bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dies wird vornehmlich über Gebühren/Steuererhöhungen und Leistungskürzungen dem Bürger aufgelastet. In der heutigen Zeit ist es nicht mehr zu vermitteln, dass es Sonderregelungen in Bezug auf den Urlaubsanspruch gibt. Der Betriebsausflug der in der Gemeinde angestellten Beschäftigten führt zu einem Effektivitätsverlust von knapp 25.000,- €, bzw. knapp 100 Arbeitstagen (ohne Berücksichtigung kürzerer Arbeitszeiten bei Teilzeitkräften). Diese Sonderregelungen sind in der heutigen Zeit generell in Frage zu stellen.

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