BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD haben die beiden folgenden gemeinsamen Anträge für die kommende Sitzungsrunde gestellt:
[EXPAND Prüfantrag Kommunaler Finanzausgleich:]Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit einem geeigneten Rechtsbeistand (HSGB, Fachanwalt für Verwaltungsrecht) die Erfolgsaussichten einer Klage auf Sittenwidrigkeit in Bezug auf den Kommunalen Finanzausgleich zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Zulässigkeit des Richterspruchs des Staatsgerichtshofs Wiesbaden geprüft werden, die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs der Landesregierung Hessen aus dem Jahr 2011 für ungültig zu erklären und eine Nachbesserung bis zum Jahr 2015 zu fordern, dieses jedoch nicht rückwirkend geltend zu machen. Das Klageziel ist hierbei definiert mit einer rückwirkenden Auszahlung der Kürzungen in den Jahren 2011-2014.
Begründung:
Mit Urteil vom 21.06.2013 hat der Hessische Staatsgerichtshof Wiesbaden festgestellt, dass die Neuregelung des hessischen Kommunalen Finanzausgleichs durch die Hessische Landesregierung im Jahr 2011 verfassungswidrig ist. Die Hessische Landesregierung hat hierbei schwerwiegende Verfahrensfehler begangen und den Finanzbedarf der Kommunen nicht ermittelt. Den hessischen Kommunen entgehen hierbei insgesamt jährlich Zahlungen in Höhe von 340 Millionen Euro, welche in dieser Höhe nicht begründet worden sind. Aus Gründen der Sittenwahrung ist es nicht hinzunehmen, dass bis zu einer Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs die beschlossenen – verfassungswidrigen – Regelungen fortgeführt werden. Das Finanzierungssystem ist aus Sicht der Antragssteller zwangsläufig auf die alte Regelung zurückzustellen, bis eine verfassungsgemäße Neuregelung getroffen wird.[/EXPAND]
[EXPAND Antrag Fluglärm-Schilder:]Der Gemeindevorstand wird beauftragt für die Nauheimer Ortseinfahrten neue Schilder aufzustellen, die gegen die weitere Verlärmung der Region protestieren. Dabei sollen die Schilder das Maß 1,40 x 1,80 cm nicht unterschreiten und aus wetterfestem Material mit ebenfalls wetterfestem Aufdruck hergestellt sein. Der Aufdruck soll hierbei folgendem Text beinhalten:
„Gemeinde Nauheim: GEGEN DEN WEITEREN AUSBAU DES FRANKFURTER FLUGHAFENS
FÜR EINE LEBENSWERTE RHEIN-MAIN-REGION
GEGEN WOHNRAUMÜBERFLÜGE
KEIN BAU VON TERMINAL 3“
Die Kosten sind aus Teilhaushalt 01 „Allgemeine Verwaltung“, laufende Nr. I88001101 (Ankauf von Ackerland) zu entnehmen. Die Schilder sollen hierbei die Gesamtkosten in Höhe von 4.000,- € nicht übersteigen.
Begründung:
Die Gemeinde Nauheim ist nach den vorliegenden Zahlen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses eine der am höchsten betroffenen Kommunen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens, die Gemeinde klagt selbst vor dem hessischen Verwaltungsgericht in Kassel gegen die Südumfliegung und die Gemeinde Nauheim würde beim Ausbau von Terminal 3 mit einer weiteren deutlichen Lärmzunahme rechnen müssen. Die Gemeinde Nauheim trägt den Protest hierbei selbst bisher nicht wirksam nach außen und macht auf die veränderte Situation nicht aufmerksam. Aus Sicht der Antragssteller ist es unbedingt erforderlich, dies schnellstmöglich nachzuholen.[/EXPAND]

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