Pressemitteilung zum VGH-Urteil zur Südumfliegung

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KASSEL/NAUHEIM. Am Dienstag (03. Sept.) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Verordnungen über die Änderung von Flugverfahren am Verkehrsflughafen Frankfurt, die „Südumfliegung“ in Form der bisher genutzten Abflugrouten BIBTI, TOBAK und MARUN mit den Kennungen „Mike“ für rechtswidrig erklärt. Damit stellt das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Routen fest und fordert das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) auf, sie neu zu ordnen. Zur Begründung führte die Vorsitzende Richterin Monika Thürmer aus, dass es im Verfahren zu schwerwiegenden Abwägungsfehlern gekommen sei. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Wiederherstellung des unabhängigen Betriebes mit Hilfe der Funknavigationsanlage (DVOR Nauheim) sich als nicht realisierbar erweist und eine Wiederherstellung auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.

Zum Urteil des VGH in Kassel erklärt der Sprecher des Grünen-Kreisverbands Groß-Gerau und Vorsitzende der Grünen im der Nauheimer Gemeindevertretung, Marco Müller, der der Verhandlung persönlich beiwohnte:

„Das ist ein voller Erfolg auf ganzer Linie für die Klagegemeinschaft gegen die Südumfliegung. Ich sehe mich auch persönlich voll umfänglich in meiner Haltung bestätigt und die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch das Urteil jetzt in Erklärungsnot.“

Bisher habe sowohl das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als auch die DFS immer darauf verwiesen, dass die Südumfliegung auch unter Berücksichtigung des planfestgestellten Kapazitätseckwertes von 126 Flugbewegungen in der Stunde sicher möglich sei. „Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie das Gericht jetzt festgestellt hat“, unterstreicht Müller.

Er habe in den vergangenen beiden Jahren umfangreichen Schriftverkehr mit BAF, DFS aber auch mit Staatsminister Florian Rentsch (FDP) geführt und dabei bis zum Ende nicht nachgelassen, „obwohl alle Beteiligten mit Ihren Antworten stets bestritten haben, dass unsere Eingaben korrekt seien. Offensichtlich aber sind sie dies doch.“

Bereits im September 2012 habe er in dem Zusammenhang in Frage gestellt, ob die Limitierung der Südumfliegung bei 590.000 Flugbewegungen im Jahr liegen müsse. Diese Zahl sei bis zum heutigen Tag nicht widerlegt worden. Im Gegenteil sei eine Beschränkung der Kapazität durch die Südumfliegung jetzt sogar vor Gericht bestätigt worden. „Die Südumfliegung erfüllt damit nicht die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses und kann dies auch nicht in Zukunft tun“, betont der Grüne.

Hinsichtlich der Neuordnung der Flugrouten bei Westbetrieb Müller sei es jetzt wichtig, dass die Klagegewinner jetzt nicht nach dem Motto handeln, ‚nach uns die Sintflut‘, mahnte er. Denn wo es Gewinner gebe, gebe es immer auch Verlierer. Und die gelte es nun in Ihrem Kampf zu unterstützen. Als neue Abflugrouten, die sicherlich auch neue Betroffenheit erzeugen würden, rücken für den Grünen drei mögliche Abflugrouten in den Fokus: Die Variante drei über Raunheim und den Blauen See in Rüsselsheim, die Variante vier über Flörsheim sowie eine modifizierte Variante des bisherigen Nordwestabflugs, wie sie auch im Verfahren präsentiert wurde.
„Aus flugtechnischer Sicht erfüllen neben dem Geradeausflug, der aufgrund der Lärmbetroffenheit nicht möglich sein wird, vermutlich die beiden Varianten in Richtung Nordwesten die Sicherheitsanforderungen am besten“, so Müller. Denn dort sei der Luftraum für Ausweichmanöver noch am ehesten gegeben. Beide verstießen aus seiner Sicht aber gegen den Planfeststellungsbeschluss, weil darin die Entlastung der Anwohner beim Abflug festgeschrieben sei.

Auch deshalb sei seine Einschätzung, dass sich für einen Erfolg der immer noch anhängigen Klage der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungbeschluss für die Landebahn Nord-West mit dem Urteil jetzt ganz neue Möglichkeiten eröffneten, die Bahn womöglich doch juristisch noch zu Fall zu bringen.

„Für mich steht die Hessische Landesregierung mit dem Kippen der Südumfliegung jedenfalls vor den Trümmern ihrer Flughafenausbaupolitik“, bekräftigt Müller. Staatsminister Florian Rentsch sei daher gut beraten, das Planergänzungsverfahren für Terminal 3 auch aus wirtschaftlichen Erwägungen umgehend auf Eis zu legen. Denn die davon erhoffte Kapazitätssteigerung sei am Frankfurter Flughafen mit dem aktuellen VGH-Urteil im Hinblick auf die Abwicklung und Sicherheit des Flugbetriebs nicht realisierbar. Und sie sei der Bevölkerung auch schlicht nicht zuzumuten.

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