Zur letzten Sitzungsrunde im Jahr 2013 haben wir heute die beiden folgenden Anträge eingereicht:
„Antragsvorprüfung“
[EXPAND Antrag:]Der Gemeindevertretervorsteher wird verpflichtet, zukünftig Anträge, die Maßnahmen zur Ehrung von Personen zum Inhalt haben (wie z.B. die (Um-)Benennung von Straßen, Plätzen oder Gebäuden) erst nach einer Behandlung im Ältestenrat auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu nehmen und diese auch nicht vorab zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung wird Bestandteil der Geschäftsordnung der Gemeinde. Ein geeigneter Vorschlag ist vom Gemeindevorstand auszuarbeiten.[/EXPAND]
[EXPAND Begründung:]Die Intention der Anträge sollte bei der Beschlussfassung im Vordergrund stehen und nicht durch politische Geplänkel beeinflusst werden. Durch eine Behandlung im Ältestenrat VOR der Behandlung in den Gremien der Gemeindevertretung können formale Diskussionen, die nicht den eigentlichen Antrag zum Inhalt haben, bei diesen Anträgen vermieden werden.[/EXPAND]
„Ablauf Objektbenennung“
[EXPAND Antrag:]Für die künftige Benennung von Straßen, Plätzen oder Gebäuden im Zusammenhang mit einer Ehrung von Personen vereinbart die Gemeindevertretung folgendes Vorgehen: a) Das zu benennende Objekt wird parlamentarisch legitimiert. Dies bedeutet, dass ein Objekt vorgeschlagen wird, dem dann parlamentarisch zugestimmt wird oder nicht. b) Erst danach kann es (einen) Namensvorschlag/äge geben. Über diese(n) Vorschlag/äge befindet wiederum die Gemeindevertretung. Die Vorauswahl von einem oder mehreren Objekten und Namensvorschlägen wird nicht-öffentlich im Ältestenrat erarbeitet. Das Vorschlagsrecht des Gemeindevorstands bleibt hiervon unberührt. Dieses Vorgehen wird Bestandteil der Geschäftsordnung der Gemeinde. Ein geeigneter Vorschlag ist vom Gemeindevorstand auszuarbeiten.[/EXPAND]
[EXPAND Begründung:]erfolgt mündlich[/EXPAND]
Anträge zum Haushalt 2014 werden zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht und entsprechend veröffentlicht.

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