Der Fraktion liegt seit heute das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) vor. Der VGH hatte die Südumfliegung am 03. September 2013 in der mündlichen Verhandlung als rechtswidrig erklärt. Die Fraktion wird die Urteilsbegründung jetzt genau prüfen. Mit einer ersten Einschätzung ist nicht vor der neuen Woche zu rechnen.