Pressemitteilung zum schriftlichen Urteil des VGH Kassel – Südumfliegung

KASSEL/NAUHEIM. Das jetzt vorgelegte schriftliche Urteil zur Südumfliegung hinterlässt aus Sicht des Nauheimer Fraktionsvorsitzendem der Grünen, Marco Müller, zahlreiche offene Fragen. Sicherheit und planfestgestellte Kapazität stünden an erster Stelle, der Lärmschutz werde hinten angestellt. Erneute Klagen der Kommunen bei Neuplanung der Abflugrouten sind nach Auffassung Müllers wahrscheinlich. Den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens sieht er an dieser Stelle als gescheitert an.

“Das schriftliche Urteil hat bei uns viele Fragezeichen verursacht.”, so Marco Müller (Grüne) in einer ersten Stellungnahme dazu. Die Südumfliegung sei nach dem Urteil zur Feststellungsklage zwar rechtswidrig, es sei aber völlig unklar, wie nun weiter verfahren werden könne. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel Gericht schließe in dem Urteil explizit keine andere Variante der Südumfliegung aus.

Bestätigt findet Müller durch das Urteil seine Haltung, dass die Südumfliegung für die Kapazität aus der Planfeststellung nicht geeignet sei. Das Gericht habe anerkannt, dass ein paralleler unabhängiger Betrieb zur Abflugroute von der Startbahn West derzeit nicht möglich sei, und in einem absehbaren Zeitraum nicht möglich gemacht werden könne.

Nicht beachtet wurde mit dem Urteil aus Müllers Sicht jedoch ein anderer, für ihn wesentlicher Punkt: “Das Urteil benennt unter Randnummer 90 den, aus der Sicherheitsbewertung hervorgegangenen, Mindeststaffelungswert von sechs Nautischen Meilen (NM) zwischen den beiden Parallelbahnen.” In der Schnellzeitsimulation sei die Deutsche Flugsicherung (DFS) noch von einem mittleren Staffelungswert von drei bis vier NM ausgegangen. Dies passe nicht zusammen und schränke die Kapazität des Flughafens zusätzlich ein, so Müller.

Nach seiner Ansicht sei “keine der vorliegenden Südumfliegungsvarianten geeignet, den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Kapazität zu erfüllen.” Die Nord- und Westabflüge schieden wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Die Abflüge nach Süden erfüllten nicht das Kapazitätskriterium.

Müller zeigt sich daher sehr gespannt, wie dieses Thema jetzt angegangen werden solle. Für jede vorgeschlagene Route müsse nun zunächst eine betriebliche Bewertung vorgenommen werden, die den Kapazitätseckwert von 126 Flugbewegungen pro Stunde nachweise.

Er hält aus diesem Grund weitere Klagen von etwaigen Neubetroffenen für sehr wahrscheinlich. “Dieses Urteil zeigt deutlich das Dilemma, vor dem alle Beteiligten nun stehen. Kapazität, Sicherheit und Lärmschutz lassen sich in dieser Frage nicht miteinander vereinbaren. Hier ist der Planfeststellungsbeschluss gescheitert”, lautet das Fazit des Grünen.

 

URTEIL DES VGH KASSEL

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