Pressemitteilung: Genehmigung von Incentive durch Wirtschaftsministerium

WIESBADEN/GROSS-GERAU. Grüner Kreisvorstandssprecher Marco Müller zeigt sich entsetzt über Genehmigung des Incentive-Programms von Fraport. Fluglärm wird damit gesteigert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Genehmigung seien mehr als zweifelhaft. Operation Sonnenuntergang.

„Ungläubiges Kopfschütteln“, ist es was die Genehmigung von Incentive bei Marco Müller, Sprecher des Vorstands der Grünen im Kreis Groß-Gerau, auslöst. Fraport verkaufe hier Wachstum unter dem Deckmäntelchen von Fluglärmschutz. „Incentive ist nur auf den Einkauf von Wachstum ausgelegt. Fraport verramscht sich hier als Billiganbieter und betitelt ausnahmslos alles aktuelle Fluggerät, mit Ausnahme der B747-400 als ‚leise‘.“, so Müller in einer ersten Reaktion.

Das Incentive-Programm der Fraport sei ein einziges Rabatt-Programm, welches ausschließlich „nicht vorhandenes organisches Wachstum durch anorganische Anreize“ wieder zu aktivieren suche. Dabei wird am Standort zusätzlicher Lärm generiert, der bei natürlicher Entwicklung des Flughafens nicht da wäre.

Müller weist darauf hin, „dass es sinnvoller wäre die Start- und Landegebühren am tatsächlichen Passagieraufkommen zu orientieren“ und die – sogenannten – Leerflüge mit weniger als 80 Prozent an Passagieren mit zusätzlichen Aufschlägen zu versehen. „Dies würde Fluggesellschaften wirksam dazu bewegen Ihre Strategie im Verkehrsbereich kleiner 500 km zu überdenken.“

„Arge Zweifel“, hat Müller, wenn er die Rechtmäßigkeit der Genehmigung betrachtet. „Offensichtlich handelt es sich hier um einen letzten Gefallen von Staatsminister Rentsch gegenüber der Fraport. Nach der Operation Abendsonne in den Ministerien, startet Rentsch hier wohl die Operation Sonnenuntergang und scheut dabei auch nicht davor zurück Recht zu beugen!“

Müller glaubt nicht daran, dass die Genehmigung rechtmäßig sei und deshalb vom Hessischen Wirtschaftsministerium umgehend wieder zurückgenommen werden müsse. Der Hinweis von Rentsch (FDP), dass §19b des Luftverkehrsgesetzes nur für Erhöhungen gelte, lässt Müller dabei nicht stehen: „Paragraph 19b ist hier eindeutig. Es geht um jedwede Änderungen, also auch Verringerungen. Noch dazu besagt selbiger Paragraph, dass Gebühren Aufwandsbezogen erhoben werden müssen und die Änderungsanträge mindestens fünf Monate im Voraus zu erfolgen haben!“, so Müller.

Das Incentive-Programm sei nach Fraport-Angaben jedoch ein Rabatt-Programm, was mehrere Millionen Euro koste. Somit sei die Genehmigung in dieser Form rechtswidrig. „Von einem Rechtsanwalt hätte ich die Kenntnis über die, sein Ministerium betreffenden, Gesetze erwartet. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Regelungen spätestens mit Übernahme des Ministeriums durch Tarek Al-Wazir wieder zurückgenommen werden (müssen).“

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2 Kommentare

  1. ich will doch sehr hoffen, dass der zukünftige Wirtschafts- und Verkehrsminister die – übrigens verfahrensrechtlich nicht korrekt durchgeführte – Genehmigung umgehend rückgängig machen wird. Ansatzpunkte dafür gibt es offensichtlich genug. Gegebenenfalls gebe ich auch gerne Auskunft.

    1. In der Tatsache gehen auch wir davon aus, dass eine Rücknahme nicht nur möglich, sondern auch erforderlich ist. Die Detailprüfung hierzu obliegt allerdings dem Ministerium und seiner Rechtsberatung.

      Hierzu gehören aus unserer Sicht im übrigen auch die Rechtsverordnungen zu Warnschildern vor Blitzern und die Entziehung der Erlaubnis zur Errichtung von Tempo 30 Zonen in der Nacht in Frankfurt.