HFA: Moderatere Anpassung der Kindergartengebühren vereinbart

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom gestrigen Montag, den 02.06.2014 wurde die Diskussion mit dem Gesamt-Elternbeirat der Nauheimer Kindergärten fortgesetzt. Wie im Ausschuss Soziales, Sport und Kultur vereinbart, wurden den Elternvertretern im Vorfeld mögliche Anpassungsvarianten bei den notwendigen Kindergartengebührenerhöhungen mitgeteilt. Bei den Ü3-Plätzen und den Hort-Plätzen waren sich alle anwesenden Gemeindevertreter und der Elternbeirat einig, dass eine Erhöhung der Beiträge notwendig sei und die vom Vorstand vorgeschlagenen Erhöhungssätze plausibel sind. In der Diskussion im Ausschuss kristalisierten sich letztlich zwei Anpassungsvarianten bei den U3-Gebühren heraus:

Variante II: Anhebung der U3-Gebühren auf Kreisschnitt, Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen über die Grundsteuer B um weitere 5 Punkte.
Variante IIb: Anhebung der U3-Gebühren auf Niveau 1-2-3 Käsehoch, Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen über die Grundsteuer B um weitere 8 Punkte.

 

KiGa-Geb.

 

Die Varianten mit Stufenweiser Anhebung in zwei oder mehr Schritten erwies sich in der Diskussion nicht als Mehrheitsfähig. Auch die Variante I (keine Anpassung bei U3 und Kompensation mit weiteren 20 Punkten Grundsteuer B) fand keine Führsprecher. Durch die Zusage des Bürgermeisters, dass sowohl die Variante II als auch IIb keine zwangsweise Erhöhung der Grundsteuer B nach sich zieht und dass diese Mehrkosten über Verwaltungsmassnahmen zu kompensieren seien, fand sich schlussendlich eine Mehrheit aus CDU, FLN und GRÜNEN für Variante IIb, die die Festsetzung der genannten Gebührensätze im Ausschluss beschloss. Damit konnte die angekündigte drastische Erhöhung auf 315, bzw. 460,- Euro zumindestens abgemildert werden.

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