Redebeiträge Gabi Killian zur 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Im Gartenfeld‘

Gemeindevertretung vom 07.04.2022:

„Wenn wir hier vor die Entscheidung gestellt werden, in einem Außenbereich, Vogel- und Landschaftsschutzgebiet Baurecht zu schaffen, so haben wir die Pflicht, genau abzuwägen, für was und in welcher Größenordnung Platz geschaffen werden soll.

Wir befinden uns im oder direkt angrenzend an ein Vogel- und Landschaftsschutzgebiet. Teilbereich 1 befindet sich innerhalb eines Vogel- und Landschaftsschutzgebietes.

Die Teilbereiche 2 und 3 grenzen direkt an.

Sollte die Bebauung wie hier geplant durchgeführt werden, wird sich dieses Gebiet nachhaltig verändern. Flächen werden versiegelt, Naturräume zerstört werden. Wo jetzt ein Gebiet mit hohem Grünflächenanteil mit kleinen Gebäuden das Bild bestimmt, würde in Zukunft eine großflächige Bebauung mit bis zu 9,5 hohen Gebäuden das Gebiet prägen.

Ich sage das, damit hinterher keiner sagen kann, er hätte das nicht gewusst.

Das steht alles hier drin.

Wir haben es leider jahrelang versäumt, auf die demografische Entwicklung adäquat zu reagieren Und werden jetzt gezwungen, auf Flächen im Außenbereich – sogar in einem Vogel- und Landschaftsschutzgebiet– auszuweichen.

Wenn wir schon Eingriffe in einen solchen Bereich bauplanerisch erlauben wollen, so muss dieser Eingriff so schonend wie möglich sein.

Teilbereich 1 ist derzeit unbebaut. Hier soll zunächst übergangsweise eine temporäre Containeranlage entstehen, um eine örtliche KITA, die umfassend renoviert wird, für diese Zeit ein Zuhause geben zu können.

Diese Interimslösung für die temporäre Aufstellung von Containeranlagen für die örtliche Kita ist nachvollziehbar.

Für eine übergangsweise Beherbergung einer Kindertagesstätte müssen aber nicht zwangsweise auch die vorhandenen Bäume vernichtet werden.

Der Bereich verfügt über genügend Freiflächen, um Container im Einklang mit dem vorhandenen Bewuchs stellen zu können.

Da können die Kinder gleich was fürs Leben lernen: nämlich die Natur zu respektieren

Die Fläche zusätzlich perspektivisch mit einem Freizeitzentrum mit Schank- und Speisewirtschaft zu beplanen, mit einer Gebäudehöhe von 9,5 Metern, widerspricht unserer Ansicht nach der Intention einer temporären Kindertagesstätte. Deshalb soll dieser Passus aus dem Bebauungsplan entfernt werden.

Für die Teilfläche 2 sollte die sich zukünftige Bebauung harmonisch in den Bestand einfügen. Der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes muss dabei sichergestellt werden.

Die Festlegung einer Gebäudehöhe von 9,5 Metern in diesem Teilbereich soll auf die im derzeitigen Bebauungsplan maximalen Höhe verbleiben.

Gebäude sollten im Außenbereich nicht zu massiv erscheinen, wie auch in der Festlegung zur Höhe im Teilbereich 3 begründet. (Dort sind es 4 Meter)

Eine zu massive Bebauung würde auch den offenen Eindruck, den das Gelände jetzt hat und dessen Ambiente zurecht die Nauheimer bei den Kulturtagen zurecht entzückt hat, zerstören.

Wir erkennen die Erforderlichkeit für Flächen für Kindertagesstätten an und bitten dabei gleichzeitig um ein Mindestmaß von Rücksicht auf Naturschutz im Außenbereich.

Sie finden unseren Änderungsantrag im RIS.

Und bitten um Ihre Zustimmung.“

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