Grüne fordern Klärung zur Zulässigkeit der neuen Vergaberegelung in Nauheim
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Gemeindevertretung Nauheim hat eine umfassende Anfrage zur neuen Dienstanweisung des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen und Bestellungen eingereicht. Der Anlass: Die am 30. September 2025 im Gemeindevorstand beschlossene Neuregelung erlaubt deutlich höhere Ausgaben ohne Gremienbeteiligung – und dies offenbar in Widerspruch zur geltenden Hauptsatzung der Gemeinde.
„Was hier als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, bedeutet in der Praxis eine Ausweitung der Befugnisse des Bürgermeisters über die satzungsmäßig festgelegten Grenzen hinaus“, sagt Marco Müller, Fraktionssprecher der Grünen.
„Wenn die Hauptsatzung Beträge brutto meint, die neue Dienstanweisung aber netto ansetzt, dann verschiebt sich die Zuständigkeit des Gemeindevorstands faktisch nach oben. Das ist rechtlich nicht gedeckt – und politisch höchst fragwürdig.“
Nach der Hauptsatzung darf der Gemeindevorstand über Auftragsvergaben bis zu 50.000 Euro (brutto) entscheiden. Die neue Dienstanweisung verschiebt diese Wertgrenze unzulässig um fast 10.000 Euro nach oben. Damit werden Aufträge möglich, die nach Satzung eigentlich der Gemeindevertretung und den Ausschüssen zustehen.
„Damit wirkt sich diese Änderung unmittelbar auch auf den Ausschuss für Bau, Planung & Umwelt, sowie den Haupt- und Finanzausschuss aus“, ergänzt Gabi Killian, Co-Fraktionssprecherin und Vorsitzende des Bauausschusses.
Die Grünen fordern deshalb Aufklärung über die rechtliche Grundlage, das Verhältnis zwischen Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Dienstanweisung, sowie über die angeblich „prozessualen und zeitlichen Herausforderungen“, mit denen die Anpassung begründet wurde.
„Wenn von Effizienz die Rede ist, darf das kein Deckmantel für Intransparenz und Kompetenzverschiebungen sein“, so Killian weiter.
„Gerade in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung und angespannter Finanzlage ist es das falsche Signal, Entscheidungsrechte aus der demokratisch gewählten Gemeindevertretung herauszulösen.“
Die Fraktion kündigt an, das Thema in der Gemeindevertretung kritisch zu begleiten.
„Wir erwarten eine klare Stellungnahme der Verwaltung, ob die neue Dienstanweisung mit der Hauptsatzung und der Hessischen Gemeindeordnung vereinbar ist“, erklärt Müller abschließend.
Hintergrund
- Die neue Dienstanweisung regelt, dass künftig Aufträge bis zu 35.000 Euro (netto) vom Bürgermeister eigenverantwortlich vergeben werden können.
- Der neuen Dienstanweisung folgend, läge die Vergabegrenze des Gemeindevorstands künftig mit 59.500 Euro fast 10.000 Euro über den Regelungen der Hauptsatzung.
- Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Nauheim sind Auftragsvergaben bis zu 50.000 Euro (brutto) Aufgabe des Gemeindevorstands; höhere Summen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.
- Die Grünen sehen hierin einen formalen und inhaltlichen Widerspruch, der Fragen zur Rechtsmäßigkeit und Transparenz aufwirft.
Kontakt:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Fraktion in der Gemeindevertretung Nauheim
Marco Müller, Fraktionssprecher
marco.mueller@gruene-nauheim.de https://www.gruene-nauheim.de

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