Thema: Flughafenausbau!

Nach dem das Thema Fluglärm nun auch in der Gemeindevertretung wieder aufgenommen wurde und auch der Bürgermeister seinen Bericht aus der Verwaltung zu einer Eindrucksvollen Erklärung genutzt hat, möchten wir an dieser Stelle nochmals Informationen zum Fluglärm wiedergeben. Den vollständigen Text findet ihr auch im X-Buch auf www.nauheim-online.de:

Den Bürgern stellt sich die Situation im Moment wie folgt dar:

  • der Fluglärm wird in Folge des Aufbaus drastisch zunehmen
  • der Fluglärm vor dem Ausbau hat bei Westbetriebsrichtung einen Dauerschallpegel von ~48 dB(A), nach dem Ausbau von ~62 dB(A).

Das ist vereinfacht gesprochen, womit die Mehrheit der Bürger rechnet. 

Wenn wir mit anderen Menschen reden, merken wir relativ schnell, dass die wenigsten wissen, wie die Skala (dB(A)) sich eigentlich darstellt. Kernaussage: „Ei da komme eben e mol ein paar mehr Flieger und es wird ebbes lauter“… Zweite Aussage: „Ei des sin’ halt 14 % Zuwachs im Fluglärm.“

Nun, beide Aussagen sind so aber verkehrt: Es kommen nicht nur ein paar mehr Flieger. Es kommt eine ganz neue Überflugsqualität. Durch die Flugroute Tabum/Masir und die neue Vorzugsrichtung Betriebsrichtung 25 wird bei Westbetrieb eine für Nauheimer Bürger bisher weitgehend unbekannte Flugroute eröffnet. Es ist nicht so, dass lediglich die Flugbewegungen auf Startbahn 18 West ausgedehnt werden (das sind die Flieger, die man bisher in der „Ferne“ beobachten kann, wenn Sie in Richtung Büttelborn fliegen oder auch heute vereinzelt Richtung Westen abdrehen). Die Betriebsrichtung 25 stellt eine Abflugroute über Königstädten/Nauheim/Groß-Gerau-Nord dar, die in knapp 1200 m Höhe überflogen werden. Zusätzlich ist dies eine Startrichtung die bei Westbetrieb einen Hauptanteil an den täglichen Starts ausmachen wird.

Zum Thema dB(A): Wir haben es hier nicht mit einem klassischen Zehnersystem zu tun. Vielmehr wird der Schallpegel dB(A) im logarithmischen System dargestellt. Das bedeutet im Grund nichts anderes, als dass bei einer Pegelerhöhung von 10 dB(A) nicht von einer 10% Erhöhung gesprochen wird, sondern von einer Verdopplung (also 100%). Eine Pegelerhöhung von 14 dB(A) wie sie bestätigt kommen wird, führt somit auch nicht zu einer 14% Erhöhung, sondern um eine annähernde Verdreifachung des Lärms (100% vom ursprünglichen Wert + 40% vom resultierenden Zwischenwert – zusammen ergibt sich der Faktor 2,8 vom Ursprungswert). Diese Grenzen werden zwar von jeden Menschen subjektiv anders wahrgenommen, stellen jedoch eine so drastische Veränderung dar, dass jeder betroffen sein wird. 

Besonders treffen wird der Ausbau alle Menschen die tagsüber in Nauheim sind: Arbeitnehmer in Nauheim, Senioren und vor allem Kinder. Gerade für die Grundschule in Nauheim wird sich der Ausbau vermutlich als Katastrophe darstellen. 

Schallpegelwerte in der Relation: Bei der Planung eines Wohngebiets gibt die TA Lärm und die VDI2058 einen Richtwert von 55 dB(A) als Obergrenze an. Bei der Planung eines Mischgebiets (Gewerbepark Süd) sind es 60 dB(A) und bei der Errichtung eines Gewerbegebiets 65 dB(A) – maximal!  

Weitere Werte:

  • leises Gespräch: 40 dB(A) – für Schüler relevant, da hier bereits Lern- und Konzentrationsschwächen auftreten.
  • ein normales Gespräch: 50 dB(A)
  • Stressgrenze – laute Unterhaltung: 60 dB(A)
  • vom Bundesgesundheitsamt anerkannter Wert für den Beginn der Schädigung des vegetativen Nervensystems: 65 dB(A)

Nehmen wir nun das ins Spiel gebrachte Lärmschutzpaket und die daraus resultierende weitere Verschärfung der Lärmbelastung von ~ 2dB(A), dann wird Nauheim zukünftig genau an, bzw. teilweise auf dieser Grenze liegen! 

Alleine diese Zahlen verdeutlichen, was auf Nauheim wirklich zukommt.

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