Neue Lärmschutzverordnung vorgestellt

Am Dienstag Vormittag haben das Verkehrsministerium vertreten durch Verkehrsminister Posch (FDP) und der Vorstandsvorsitzende des Flughafenbetreibers Fraport Stefan Schulte die neue Lärmschutzverordnung vorgestellt. Mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober wird die neue Lärmschutzverordnung in Kraft treten und ermöglicht es den Anwohnern des Frankfurter Flughafens, die direkt von der Landebahn betroffen sind Schallschutzmaßnahmen auf Kosten des Flughafenbetreibers durchzuführen. Anspruchberechtigt sind Anwohner, die in den Tagschutzzonen I und II oder der Nachtschutzzone leben – insgesamt handelt es sich hier um etwa 120.000 Anspruchberechtigte. Einen Antrag auf Lärmschutz können nur Grundstücksbesitzer und Wohnungseigentümer stellen, Mieter müssen sich hier also an ihren Vermieter wenden.

Die Ansprüche können nach Inkrafttreten beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden, das eine Task-Force mit 16 Mitarbeitern einrichten wird. Gemäß Lärmschutzverordnung sind ca. 5.000 Haushalte sofort Anspruchberechtigt (Härtefallregelung bei einer Lärmbelastung von >65 dB(A)). Alle weiteren Betroffene erhalten den Rechtsanspruch auf Schallschutz erst im 6. Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung. Der Flughafenbetreiber hat allerdings auf der Pressekonferenz ein Sofort-Programm vorgestellt, das weitere 12.000 Haushalte in die Härtefallregelung einschließt und somit dort sofort die Möglichkeit auf Unterstützung des Schallschutzes ermöglicht. Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar definiert, welche Anwohner dies genau betrifft. In diversen Pressemeldungen war davon die Rede, dass alle von den neuen Flugrouten der neuen Landebahn betroffenen Bürger Anspruchberechtigt seien (Auf HR-Info wurde hierzu unter anderem auch Nauheim aufgezählt). Die Aussage von Hr. Schulte bezog sich allerdings auf die Anwohner der neuen Landebahn in einem Streifen vom Westrand Offenbachs bis Ginsheim-Gustavsburg. Hier bleibt abzuwarten, wie die Aussagen präzisiert wird.

Wir empfehlen allen Nauheimer Bürgern sich die Antragsunterlagen möglichst schnell zu besorgen und den Antrag frühzeitig beim RP Darmstadt einzureichen.

Weiterführende Links:

Echo-Online

Frankfurter Rundschau

FAZ

HR-Online

Nauheim.de

 

Regierungspräsidium Darmstadt

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