Wahl mit Abstand: Briefwahl – so funktioniert’s

Am 14. März findet die Kommunalwahl in Hessen statt. Bei der Kommunalwahl werden die Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Kreistage in Hessen gewählt. In Nauheim treten mit uns insgesamt 4 Parteien an und werben um Eure Stimmen.

Gerade in der Corona-Pandemie müssen wir darauf achten, dass alle Menschen den gleiche Zugang zur Wahl haben und gleichzeitig uns und andere schützen. Doch wie geht Wählen auf Abstand? Am einfachsten mit der Briefwahl! Sie ist außerdem genau das Richtige, wenn Du am 14. März nicht zu Hause sein solltest.

Aber wie geht das mit der Briefwahl genau? Wir erklären Dir hier alle Schritte:

     1. Du bekommst Deine Wahlbenachrichtigung

In den nächsten Tagen bekommst du Deine Wahlbenachrichtigung, auf der steht, in welchem Wahllokal Du am 14. März wählen kannst. Es wird außerdem angegeben, bei welcher Stelle Du Briefwahl beantragen kannst. Dies ist in Nauheim in jedem Fall beim Wahlleiter, wird aber aller Voraussicht nach auch Online möglich sein – wie schon bei der letzten Landtags- und Europawahl. Briefwahl ist zur Kommunalwahl in Hessen ab dem 01. Februar 2021 möglich.

     2. Du beantragst Briefwahl

Du kannst deine Briefwahl online, mündlich oder schriftlich beantragen, eine E-Mail zählt ebenfalls als schriftlicher Antrag. Sollte Dir aus der Wahlbenachrichtigung nicht klar werden, wo Du hingehen oder hinschreiben musst, kannst du einfach im Bürgerbüro der Gemeinde anrufen und nachfragen. Die Briefwahl kann bis zum 12. März um 13:00 Uhr, in begründeten Fällen auch bis zum Wahltag (15:00 Uhr) beantragt werden.

     3. Du füllst deine Briefwahlunterlagen aus.

Deine Briefwahlunterlagen besteht aus Deinen Stimmzetteln (einer für die Kreis- und einer für die Gemeindewahl), einem Wahlschein mit eidesstattlicher Erklärung und drei Briefumschlägen.

Jetzt gilt’s: Mach auf den Stimmzetteln Deine Kreuze bei unseren Kandidat*innen! Stecke nun die Stimmzettel in die dafür vorgesehenen kleineren Umschläge und klebe ihn zu. Fülle jetzt den Wahlschein mit der eidesstattlichen Erklärung aus. Stecke als letztes die verschlossenen Umschläge mit den Stimmzetteln und den Wahlschein in den großen Umschlag und klebe ihn zu.

     4. Verschicke deine Unterlagen

Deine Briefwahlunterlagen müssen bis zum 14. März um 16 Uhr angekommen sein. Lass sie deshalb nicht zu lang auf dem Küchentisch liegen, sondern schicke sie rechtzeitig vorher ab. Briefwahl ist portofrei, Du musst keine Briefmarke aufkleben. Am Wahltag selbst musst Du die Briefwahlunterlagen eigenhändig zur Gemeinde bringen!

     5. Du kannst auch vor Ort wählen

Viele Kommunen bieten Dir an, die Briefwahl direkt im Rathaus oder Bürger*innenbüro zu machen, so auch die Gemeinde Nauheim. Du kannst die Unterlage vor Ort ausfüllen und direkt in die Wahlurne werfen. Auch so kannst du außerhalb der Stoßzeiten mit genügend Abstand wählen. Erkundige dich vorher online oder ruf im Bürgerbüro an, um nachzufragen, ob das auch in deiner Gemeinde möglich ist. Aufgrund von Corona ist eventuell weiterhin eine Terminvereinbarung möglich. Beim Wählen vor Ort musst du deine Wahlbenachrichtigung mitbringen.