Haushaltsantrag: „Fachdienst 4, Kostenstelle 6700 Straßenbeleuchtung, Sachkonto 6161000“

Antrag:

Für die Erstellung eines Lichtkonzepts sind Mittel in Höhe von € 25.000,00 einzustellen.

Begründung:

Die öffentliche Straßenbeleuchtung verursacht sehr viel Lichtverschmutzung. Neben der Werbebeleuchtung gehört die Beleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze definitiv zu den Hauptverursachern der Lichtverschmutzung.

Durch die Übernahme der Straßenbeleuchtung von der ÜWG ergibt sich die Chance die Planung der öffentlichen Straßenbeleuchtung von professionellen Lichtplanern erstellen und dimensionieren zu lassen. Dabei ist ein veränderter Blick von Lichtexperten möglich, die nicht gleichzeitig in einem Interessenskonflikt als Energieversorger stehen. Neben Sicherheit und Energieeffizienz muss auch eine maximale Umweltverträglichkeit das unbedingte Ziel bei Umrüstungen oder dem Neubau von Straßenbeleuchtungs-Anlagen sein. Die Gemeinde Nauheim sollte vor der Umsetzung von Maßnahmen eine entsprechende Konzeption vornehmen lassen, die als Basis für alle vorzunehmenden Maßnahmen fortgeführt werden.