Haushaltsantrag: „Fachdienst 3, Kostenstelle 4645 Kita ́s Freie Träger“

Antrag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, das Untergeschoss des Anbaus am TV-Sportkindergarten für die Nutzung als Kinderbetreuungseinrichtung verwendbar zu machen.

Neben der baulichen Planung und Umsetzung, ist eine Entscheidung zu fällen, ob das Untergeschoss als Erweiterungsfläche durch den Sportkindergarten selbst genutzt, ob dort eine weitere unabhängige Einrichtung durch die Gemeinde Nauheim betrieben oder die Fläche im Rahmen einer Tagesbetreuungslösung an Tagespflegende zur Verfügung gestellt wird.

Ein Entscheidungsvorschlag ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung vorzulegen. Für die Planung und Umsetzung werden die eingesparten Mittel für die Verschiebung der Öffnung des Anbaus von Februar auf Mai im Haushalt eingestellt, jedoch mindestens 100.000 Euro als Vorsorgeansatz.

Mit der Umsetzung ist unmittelbar zu beginnen.

Begründung:

Die Diskussion über die Kinderbetreuung in Nauheim führt für betroffene Eltern auf den Wartelisten für einen Kinderbetreuungsplatz aktuell nicht zu befriedigenden Lösungen. Die Aussicht die Warteliste auf ein befriedigendes Maß begrenzen zu können, wo auch immer diese ist, schwindet immer mehr.

Zusätzlich zu fehlenden Betreuungsplätzen mangelt es in Nauheim an echtem Willen zur Änderung an der Situation. Nicht Finanzierbarkeit, nicht bauliche Grundsatzfragen und nicht Fragen der Umweltverträglichkeit verhindern eine Lösung, sondern der Wille vorhandene Möglichkeiten so zu nutzen, wie dies in der ursprünglichen Entscheidungsfrage zum Ausbau versprochen wurde.

In der entscheidenden Sitzung des Haupt-und Finanzausschuss über die Entscheidung für den Anbau beim TV Sportkindergarten, wurde die explizite Grundsatzfrage zur baulichen Nutzung, also nach der Möglichkeit der Umwidmung und Nutzung des Untergeschosses für einen Kindergarten, bereits eindeutig beantwortet. Diese Fläche kann umgewidmet werden. Und die Fläche kann für Kinderbetreuung genutzt werden. Und natürlich ist auch der umgekehrte Weg, wenn wieder weniger Kinderbetreuungsplätze benötigt werden, machbar.

Die Frage der Finanzierbarkeit ist für diese Fläche ebenfalls beantwortet. Der Raum, der knapp 1,5 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten für die Gemeinde bedeutet hat, ist bereits vorhanden und muss lediglich nutzbar gemacht werden. Alle weiteren Kosten, die mit dem Betrieb eines Kindergartens zusammenhängen unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Frage, ob dies nun im Untergeschoss des TV-Sportkindergarten oder in einer Containeranlage geschieht. Im Gegenteil werden hier doppelte Instandhaltungskosten vermieden, wenn die Containeranlage wieder demontiert wird.

Und die Frage der Umweltverträglichkeit ist hier auch bereits beantwortet. Nämlich im Rahmen des Bauverfahrens, die dazu geführt haben, dass diese Fläche nun genutzt werden soll –derzeit als Mehrzweckraum/Sitzungssaal. Im Gegenteil ist es so, dass die dauerhafte Errichtung einer Kindertagesstätte in einem Vogelschutzgebiet viel eher ein fragliches Umwelt-und Klimaschutzverständnis erzeugt. Mussten doch bereits für Interimseinrichtung des Ochsengrunds in nicht unerheblichem Maße Bäume fallen und wurden auch Biotopflächen in erhebliche Mitleidenschaft gezogen. Darüber hinausgehende Fragen, wie notwendige Parkflächen, Hol-und Bringverkehr und andere Punkte sind ohne umfangreiche Umweltprüfung überhaupt nicht positiv zu bescheiden. Die Vorwegnahme von Maßnahmen ist dabei nicht nur nicht hilfreich, sondern konterkariert den Umwelt-und Artenschutz. Was soll denn auf einer bereits gerodeten Fläche noch gefunden werden?

Ob eine Containeranlage, die im Augenblick als Interimslösung ausgeschrieben ist, überhaupt die baulichen Anforderungen, die an eine dauerhafte Einrichtung gestellt werden, erfüllt, ist völlig unklar. Dabei darf es nicht darum gehen, möglichst „billig“ zu bauen, sondern nachhaltig, kindgerecht, betreuungsgerecht und wirtschaftlich.

Die Einrichtung der Interims-Kita ist am Ende eines: eine Interimslösung, die eine Überbrückung von 9 Monaten darstellt. Sie ist schnell geplant, greift auf Standardmodule zurück und ermöglicht eine Aufrechterhaltung des Ist-Betreuungsstandes. Sie zielt aber nicht auf eine optimierte Langfristplanung von 2 bis 4 oder sogar mehr Jahren ab.

Aus den vorgenannten Gründen plädieren wir als Fraktion für die Umplanung im Untergeschoss des Anbaus.