Gemeinsamer Antrag: Sandhasen-Kita

Gemeinsamer Antrag Grüne und SPD

Antrag:

Für die Errichtung einer Kindertagestätte und eines Kinder-und Jugendzentrums auf dem Gelände der ehemaligen „Sandhasen“ Am Sportfeld sollen die planungsrechtlichen sowie gleichzeitig die baulichen und konzeptionellen Voraussetzungen geschaffen werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll daher der (ggf.) vorhabenbezogene Bebauungsplan „KITA Sandhasen“ aufgestellt werden. Damit einhergehend sollen zur Schaffung von Reserven für möglicherweise künftige Erweiterungen (z.B. Anbauten) oder auch notwendige Nebenanlagen die Baumöglichkeiten auf der Gemeinbedarfsfläche zukunftsgerecht erweitert werden. Angemessene Außenflächen sind im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten als Spielfläche zur Verfügung zu stellen.

Die Kindertagesstätte soll mindestens 2-gruppig errichtet werden. Das Obergeschoss sowie das Außengelände sollen so geplant werden, dass der Antrag 216/2021 weiterhin Berücksichtigung für dieses Gebäude findet.

Die Ausführung kann als Neubau in Modul-oder Massiv-Bauweise erfolgen, auf jeden Fall aber in nachhaltiger Bauweise, ökologisch und energieeffizient (Ggf. kann auch eine spätere Nachnutzung mit eingeplant werden). Darüber hinaus ist eine barrierefreie Nutzung der Räumlichkeiten, auch konzeptionell, zuberücksichtigen.

Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte soll in kommunaler Hand sein.

Zur Anschub-Finanzierung des Projektes sollen die unter Investitionsnummer I88002003 eingestellten € 750.000,00 verwendet werden. Durch die Gemeindeverwaltung ist zu prüfen, inwieweit für dieses Projekt zusätzliche Fördergelder akquiriert werden können.

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, mit allen notwendigen Planungen umgehend zu beginnen, damit die erforderlichen Mittelbereitstellungen, Genehmigungen und Vergaben schnellst möglich realisiert werden können.

Begründung:

Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Gesamtplanungsverantwortung nach dem SGB VIII und als Adressat des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuungsplätze für die Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze zu sorgen. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundstücksverfügbarkeit kurzfristig gegeben sein muss, da aufgrund des hohen Bedarfs jetzt schon und auch für das kommende Kindergartenjahr absehbar eine bis an die Grenze der Betriebserlaubnis reichende Überbelegung in vorhandenen Kindertagesstätten besteht und das Provisorium nur zeitlich befristet aufrechterhalten werden kann und weitere Bedarfe zeitnah abzudecken sind.

Das Projektgrundstück ist durch seine Lage an der Straße „Am Sportfeld“ verkehrlich und hinsichtlich der Ver-und Entsorgung voll erschlossen. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarkeit von Flächen, die der Nachverdichtung oder Innenentwicklung kann gemäß § 13aBauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.

Das Grundstück ist in Gemeindebesitz und sofort verfügbar.

Das Grundstück liegt zentral am Sportplatz. Es wird eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb eines Naturschutzgebietes vermieden.