Antrag „Erstellung von Bebauungsplänen für Gebiete ohne gültigen Bebauungsplan sowie Erlass einer Veränderungssperre für diese Gebiete“

Antrag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für Wohn-und Mischgebiete, für die kein gültiger Bebauungsplan existiert, entsprechende Bebauungspläne zu erstellen oder erstellen zu lassen. Gleichzeitig soll für diese Gebiete mit sofortiger Wirkung eine Veränderungssperre erlassen werden.

Die Gebiete sollen nach historisch gewachsenen, optisch zusammengehörigen oder sonstigen sinnvollen Eigenschaften eingeteilt werden.

Die Bebauungspläne sollen mindestens festlegen: überbaubare Grundstücksfläche, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, First-und Traufhöhen, Dachform, Dachneigung, Dachaufbauten, Grünordnung in den Freiflächen (Gärten, Vorgärten), Vorgaben zur Förderung des Klima-und Umweltschutzes: Solarthermie, Brauchwassernutzung etc.

Die Vorgaben sollen sich an der vorhandenen Struktur orientieren.

Begründung:

Zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt sowie des baukulturellen Ortsbildes sind Bebauungspläne unerlässlich. Ebenfalls soll so eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet und die Nachverdichtung in umwelt-und nachbarschaftsverträgliche Bahnen gelenkt werden.

Mit einem Bebauungsplan wird der Gemeinde ein Instrument in die Hand gegeben, die Art und Dimension der Nachverdichtung selbst festzulegen. Genügend große Grün-und Außenflächen können festgelegt werden, um so die Bodenversiegelung zu begrenzen.

Neu-und Umbauten sollen sich idealerweise harmonisch in die vorhandene Bebauung einfügen und die Lebens-und Wohnqualität solle erhalten bleiben.

Die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts, welches neben dem Erhalt des baukulturellen Ortsbildes auch Klima-und Umweltschutzziele beinhaltet, ist wünschenswert und sollte in naher Zukunft angegangen werden.