Änderungsantrag zum Antrag „Budgetierungsrichtlinien“ der CDU

Anhängender Änderungsantrag zum CDU-Antrag „Änderung der Budgetierungsrichtlinien“ vom 20. September wird in der heutigen HFA-Sitzung eingebracht werden.

Inhaltlich entzieht die dort beschriebene Vorgehensweise dem Budgetverantwortlichen Entscheidungsmöglichkeiten in seinem Budgetverantwortungsbereich, da jeder Beschluss dadurch automatisch höchste Priorität bekäme und alle Planungen diesem untergeordnet werden müssten. Der Budgetverantwortliche könnte nicht mehr agieren und wäre vorrangig mit dem Reagieren auf Beschlüsse beschäftigt.

Es kann und darf nicht im Sinne von uns Gemeindevertretern sein, uns durch die vorgeschlagene Änderung einen Freibrief für alle zukünftigen Beschlüsse zu erstellen. Ein solcher Passus dürfte deshalb auch juristisch auf sehr wackeligen Beinen stehen.

Jeder nachträglich gefasste Beschluss, der zu einer Budgetüberschreitung führt, ist eine „managementbedingte Budgetüberschreitung“ im Sinne unserer Budgetierungsrichtlinien und damit eigentlich bereits an anderer Stelle unter Punkt 6 berücksichtigt.

Hilfreich wäre es hingegen, wenn bereits mit dem Beschluss ein Vorschlag zur Deckung- bzw. Finanzierung des Vorhabens formuliert wird. Deshalb sollte – wenn überhaupt eine Änderung der Budgetierungsrichtlinien erfolgen sollte – die oben vorgeschlagene Fassung verwendet werden, um Gemeindevertretung und Verwaltung darin zu bestärken, bereits frühzeitig Lösungsvorschläge zur Finanzierung zu finden.

Änderungsantrag zum CDU-Antrag

 

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