Antrag zur Bauhof-IKZ-Analyse *UPDATE*

Am 28. September hatten die Gemeindevertretungen Trebur und Nauheim die Gelegenheit sich die Ergebnisse zur „Machbarkeits- und Potentialanalyse zur Interkommunalen Zusammenarbeit der Bauhöfe Trebur und Nauheim“ anzuhören. Erik Schmidtmann, der von Dr. Knaf und Partner Consulting beauftragte Ersteller der Analyse, stellte diese im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der beiden Gemeindevertretungen vor. Es war, nach einer ersten nicht-öffentlichen Veranstaltung im Juni, die zweite und damit weitergehende Vorstellung für die beiden Gemeinden und die erste für die Öffentlichkeit. Im Vorfeld der Präsentation und ausgehend von der Präsentation im Juni, wurde den Fraktionen die Gelegenheit gegeben im Vorfeld der Veranstaltung Fragen einzureichen. Dies haben wir, dem Interkommunalen Gedanken folgend, zusammen mit der Grünen Liste Trebur (GLT) getan.

Über die Veranstaltung haben sowohl das Rüsselsheimer Echo, als auch die Main-Spitze (bzw. der VRM-Verlag) berichtet. Wir empfehlen hier auch den überaus kritischen Kommentar von Detlef Volk zu dieser Sitzung. Wir haben uns als Fraktion an diesem Dienstag im Culinarium getroffen und die Veranstaltung noch einmal rekapituliert.

Wir kommen zu dem Ergebnis, dass wir den Arbeitsauftrag für die Machbarkeits- und Potentialstudie, den der Gemeindevorstand nach Beschluss beider Gemeindevertretungen an Dr. Knaf und Partner Consulting vergeben hat, als unvollständig ansehen müssen. Zum einen stellt dies der Auftragnehmer eingangs seiner Präsentation selber fest („Fragebogen von beiden Kommunen tlw. nur lückenhaft ausgefüllt“; „Insbesondere die wirtschaftlichen Zahlen sind noch zu erheben bzw. zu validieren !“), zum anderen enthält die Analyse selber viele Ungereimtheiten, was die Wirtschaftsdaten der aktuellen Bauhöfe angeht. Insbesondere sind hier die aufgeführten Kosten für die Betreuung der Kinderspielplätze, die Grünflächenpflege, aber auch die Daten zum Fuhrpark zu nennen. Aus unserer Sicht hat hier keine Plausibilitätsprüfung der Daten stattgefunden, wie einfache Recherchen von Gemeindevertretern während der Sitzung auch nachweisen.

Darüber hinaus zweifeln wir derzeit an, dass die Studie tatsächlich Ergebnisoffen durchgeführt wurde. Zur Auswahl der Kriterien für die Wahl der Betriebsform (AöR, Zweckverband, GmbH) gibt es keine Angabe, wie die Gewichtung der einzelnen Punkte zustande kommt. Einzig der Hinweis, dass Flexibilität im Fokus des Beratungsunternehmes steht, ist augenscheinlich. Hier wird auch im Gespräch immer wieder klar, dass diese Flexibilisierung darauf abzielt eine Beteiligung der Gemeindevertretungen zu verhindern (zu langsam, zu starr, zu unflexibel). Hier ist aus unserer Sicht anzumerken, dass echte Flexibilität zumindest in Nauheim zu keinem Zeitpunkt bisher gefordert wurde. Hier wäre zu prüfen, welche echten Flexibilitätsgewinne zu erzielen wären, wenn diese doch bisher nicht eingefordert wird. Die Diskussion darüber, ob ein Gerät repariert oder ersetzt wird, muss aus unserer Sicht erlaubt sein. Eine Entscheidung muss aber immer auf Basis von Fakten, in diesem Fall z.B. einer einfachen Wirtschaftlichkeitsberechnung, erfolgen. Das gilt aber auch in einer späteren anderen Betriebsform. Auch was den Standort angeht, sind für uns viele Fragen offen, die in der vergangenen Sitzung überhaupt nicht mehr angesprochen werden konnten.

 

Da wir als Gemeindevertretung die Aufgabe haben, uns eingehend mit den wirtschaftlichen Fakten auseinanderzusetzen, haben wir uns entschlossen einen umfangreichen Antrag zu stellen. Wir wollen, dass die Machbarkeits- und Potentialstudie im Sinne des Auftrags überarbeitet wird und sehen vor, bis zum Abschluss dieser einen Einbehalt von bis zu 40% der Auftragssumme zu erheben. Den Gemeindevertretungen soll, über die bisherige Powerpoint-Präsentation hinaus, weitergehendes Material zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden (schriftliche Ausarbeitung, Fragebögen etc.). Bevor die Gemeindevertretungen einen Grundsatzbeschluss fassen, der in Arbeitsschritten endet, die eine Interkommunale Zusammenarbeit unwiderruflich vorbereitet und beide Bauhöfe auf die neue Betriebsform ausrichtet, wollen wir eine Wirtschaftlichkeitsanalyse mit konkreten Zahlen. Dabei steht für uns der Vergleich von aktuellen IST-Zahlen (Trebur und Nauheim) mit einem Wirtschaftsplan für die neue Betriebsform im Vordergrund.

Da sowohl seitens des Beratungsunternehmens, als auch beider Gemeindevorstände (respektive Bürgermeister) die Wahl eines gemeinsamen Betriebsstandorts essentiell für den Erfolg der Interkommunalen Zusammenarbeit ist und der einzige bisher geprüfte und geeignete Standort auf dem Gelände der ÜWG liegt, wollen wir hier einen Positivbescheid der Baugenehmigungsbehörden für den Standort. Diese Forderung ist für uns unabhängig davon zu erheben, dass wir als Fraktion uns gegen diesen Standort aussprechen, da hier die Frage nach Erfolg oder Misserfolg eng verknüpft ist. Das bisher vorliegende Prüfergebnis für einen Bauhofstandort an diesem Ort ist bisher eindeutig NEGATIV! Wichtig ist, dass beide vorgenannten Punkte als Haltepunkte zu verstehen sind, die von den Gemeindevertretungen jeweils mit einem Beschluss freizugeben sind. Das bedeutet auch, dass die Gemeindevertretungen sowohl über die Wirtschaftlichkeit der Zusammenarbeit als auch den Standort einzeln entscheiden müssen, bevor man mit der Arbeit einer Satzung etc. beginnt.

Wir freuen uns auf die Diskussion Ende diesen Monats in den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung.

Link zum Antrag

Link zur gemeinsamen Anfrage mit der GLT

Link zum Artikel im Rüsselheimer Echo

Link zum Artikel in der Main-Spitze

UPDATE:

Links zur Machbarkeits- und Potentialstudie in zwei Ausführungen

  1. Wie am 28. September in Trebur präsentiert
  2. In aktueller überarbeiteter Version für die aktuelle Sitzungsrunde

 

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