Haushaltsanträge – Ausgleich bis 2016 möglich machen

Die Fraktion der Grünen in Nauheim hat zu den anstehenden Haushaltsveratungen in den Fachausschüssen heute 3 Anträge eingebracht. Dabei beschäftigt sich die Fraktion mit der Frage: wie ist ein Haushaltsausgleich und das Einhalten der Schutzschirmkriterien bis 2016 möglich ohne dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen zu verschieben.

Hierzu zunächst eine Betrachtung der aktuellen IST-Situation:

Die Einnahmeseite wurde im Ergebnishaushalt zwischen 2013 und 2015 um 21,1% erhöht. Ein Großteil der Steigerung entfällt hierbei auf den Teil der Steuern, die um 30,3% (!!!) erhöht wurden, wovon wiederum u.a. die Grundsteuer B den größten Betrag ausmacht, der leider zu sehr großen Teilen von den Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer (aufgrund Fehlprognose) aufgefressen wurde.

Auf der Ausgabenseite sieht es leider noch nicht so rosig aus. Man meint ja landläufig, man müsse Ausgaben reduzieren, bevor Einnahmen erhöht werden. Leider ist dies im Nauheimer Haushalt noch nicht der Fall, bzw. wird durch Verpflichtungen tw. konterkariert. Im Ergebnishaushalt steigen die Ausgaben um 18,9% gegenüber 2013. Davon entfallen 6,3% auf den Teil Personalaufwendungen, was unter dem Gesichtspunkt, dass insbesondere im Kita-Bereich seit 2013 eine ansteigende Entwicklung zu verzeichnen ist, ein durchaus gutes Ergebnis ist. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen ist ein Anstieg von 3,4% zu verzeichnen und bei den Umlageverpflichtungen ein Anstieg von 7,8%. Den größten Anteil haben die Sach- und Dienstleistungen, die im Haushaltsplan 2015 um 14,9% gegenüber 2013 ansteigen sollen.

Aus unserer Sicht ist dies definitiv zu viel. In den Beratungsunterlagen sind Sach- und Dienstleistunge in Höhe von 4.467.152 Euro aufgeführt. Dies ist zu allen Sach- und Dienstleistungen 2013 bereits eine Steigerung um 7%. Die darüber hinausgehende Differenz von 328.689 Euro zu den in 2015 veranschlagten 4.795.841 Euro setzt sich zusammen aus Positionen mit Wert <2.500 Euro. Legt man dies auf Positionen mit Wert 2.499 um, stecken dort 131,5 Positionen drin. Legt man die Gesamtsumme auf die Arbeitstage 2015 (also 253 – 30 Tage Urlaub) –> werden an jedem Arbeitstag 1.025 Euro ausgegeben.

Genau an dieser Stelle will die Fraktion ansetzen und das Gesamt-Budget der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 300.000 Euro kürzen. Die Fraktion sieht es hierbei als Aufgabe der Verwaltung an, in welchem Budget Einsparungen möglich sind und macht keine Vorgabe über den Haushaltsantrag. Gegenüber 2013 verbliebe hierbei weiterhin ein Anstieg von 7% in den Aufwendungen, was hinsichtlich der Sanierung der Pumpen als akzeptabel angesehen wird. Sollte es tatsächlich notwendig sein Sach- und Dienstleistungen auszuführen, die dann nicht budgetiert sind, so wäre die Verwaltung angehalten das Geld an anderer Stelle zu sparen oder aber eine Verpflichtungsermächtigung über einen Nachtragshaushalt herbeizuführen.

Damit wäre das leidige Thema Verschiebung der Pumpen vom Tisch und es entsteht kein zusätzlicher Druck Grundsatzentscheidungen, wie den Beitritt zum Abwasserverband Main-Spitze allein auf Basis der Haushaltssituation zu treffen. Zusammen mit den Korrekturen bei Grundsteuer B (67.000 Euro) und Korrekturen bei den Umlageverpflichtungen (insg. ca. 30.000 Euro) würde der Haushalt in 2015 ohne Streichorgie bei Sanierungsmaßnahmen auf einen Saldo von ca. 210.000-225.000 Euro (red. Fehlbedarf 2015 von ursprünglich 605.879 Euro) zu bringen sein und das Schutzschirmziel für 2015 erreicht.

Genau darüber sollte in den Haushaltsberatungen gesprochen werden. Und nicht über „alles super“ oder „alles schlecht“ gestritten werden.

Um auch 2016 das Ziel erreichen zu können, müssten ferner folgende Vorschläge des Gemeindevorstands umgesetzt werden:

  • Einsparung einer Stelle im Rathaus
  • Einsparung einer Stelle im Bauhof (beide über die Altersregelung)
  • Korrekturen bei den Kreis- und Schulumlagen gemäß Vorschlag.

Unter diesen Gesichtspunkten ist der Buchhalterische Haushaltsausgleich ab 2016 erreichbar.

In einem weiteren Antrag wird die Änderung der Budgetierungsrichtlinien gefordert, um die Quartalsberichte in Berichtsfähigen Zeiträumen zusammenzufassen.

ANTRÄGE

Haushaltsantrag 01 – Kürzung Sach- und Dienstleistungen

Haushaltsantrag 02 – Korrekturen

Haushaltsantrag 03 – Budgetierungsrichtlinien

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