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	Kommentare zu: FAQs zum BürgerAntrag	</title>
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	<description>Partei &#38; Fraktion - Heimat der Grünen Horde!</description>
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		Von: Rainer Sedlmaier		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rainer Sedlmaier]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jan 2019 19:42:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, es geht um die Niederschlagsgebühren/Berechnung!

 Am Freitag,18.01.2019 im Echo GG Seite 23 Überschrift: Pfungstädter müssen noch 2X zahlen!
 Darin steht, &quot;Wir haben uns mit der neuen Satzung der &quot;aktuellen Rechtssprechung angepasst&quot;. Vor 2018 wurde nicht unterschieden, ob die verlegten Steine wasserdurchlässig sind. Eine zugepflasterte Fläche galt als versiegelt! In der neuen Satzung wird berücksichtigt,ob Platten oder Steine Niederschlagswasser in den Boden durchlassen! In Nauheim sind selbst &quot;Rasengittersteine&quot; versiegelte Flächen, wegen dem nicht zu berechnenten Beistandswert!!! So meine Information!Ebenso Egal ist,ob ein gezieltes Gefälle existiert oder nicht!Der Knaller ist ein üblicherweise vorhandener Anschluß zum Kanal im Grundstück,in den eigentlich nur mal 1 Eimer Putzwasser geleert wird,sonst nur übers Klo,oder im Gulli in der Straßenrinne! Da fällt man vom Glauben ab.Jetzt weis ich auch warum meine Nachbarin bei der Neuanlage vom Hof den Anschluß entfernt hat, sie wurde anscheinend aufgeklärt!
 Seht Euch die Satzung bitte an, mir wurde sie 2015 geschickt. Gegenüber solchen Vorgaben ist ein Rentner hilflos! Der Artikel aus Pfungstadt mit der aktuellen &quot;Rechtssprechung&quot; ist ein Einstieg in mehr Gerechtigkeit! 
 Auch die Berechnung von Wassergebühren in der die Kosten der Kläranlage als Geldanlage mit 6% Zinsen die Grundlage sind, stand allerdings schon vor längerem im Echo!
Übrigens mein Leserbrief dazu hat schon eine Reaktion vom Echo gebracht, in den nächsten Tagen wird ein Termin statt finden! 

Auch möchte ich die Gelegenheit nutzen,um Euch ein Lob auszusprechen,Ihr seid den Namen &quot;Die Grünen&quot; wirklich wert, weshalb ich auch Euch anschreibe!

Mit freundlichen Grüßen 
Rainer Sedlmaier
Königstädterstraße 25]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, es geht um die Niederschlagsgebühren/Berechnung!</p>
<p> Am Freitag,18.01.2019 im Echo GG Seite 23 Überschrift: Pfungstädter müssen noch 2X zahlen!<br />
 Darin steht, &#8222;Wir haben uns mit der neuen Satzung der &#8222;aktuellen Rechtssprechung angepasst&#8220;. Vor 2018 wurde nicht unterschieden, ob die verlegten Steine wasserdurchlässig sind. Eine zugepflasterte Fläche galt als versiegelt! In der neuen Satzung wird berücksichtigt,ob Platten oder Steine Niederschlagswasser in den Boden durchlassen! In Nauheim sind selbst &#8222;Rasengittersteine&#8220; versiegelte Flächen, wegen dem nicht zu berechnenten Beistandswert!!! So meine Information!Ebenso Egal ist,ob ein gezieltes Gefälle existiert oder nicht!Der Knaller ist ein üblicherweise vorhandener Anschluß zum Kanal im Grundstück,in den eigentlich nur mal 1 Eimer Putzwasser geleert wird,sonst nur übers Klo,oder im Gulli in der Straßenrinne! Da fällt man vom Glauben ab.Jetzt weis ich auch warum meine Nachbarin bei der Neuanlage vom Hof den Anschluß entfernt hat, sie wurde anscheinend aufgeklärt!<br />
 Seht Euch die Satzung bitte an, mir wurde sie 2015 geschickt. Gegenüber solchen Vorgaben ist ein Rentner hilflos! Der Artikel aus Pfungstadt mit der aktuellen &#8222;Rechtssprechung&#8220; ist ein Einstieg in mehr Gerechtigkeit!<br />
 Auch die Berechnung von Wassergebühren in der die Kosten der Kläranlage als Geldanlage mit 6% Zinsen die Grundlage sind, stand allerdings schon vor längerem im Echo!<br />
Übrigens mein Leserbrief dazu hat schon eine Reaktion vom Echo gebracht, in den nächsten Tagen wird ein Termin statt finden! </p>
<p>Auch möchte ich die Gelegenheit nutzen,um Euch ein Lob auszusprechen,Ihr seid den Namen &#8222;Die Grünen&#8220; wirklich wert, weshalb ich auch Euch anschreibe!</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Rainer Sedlmaier<br />
Königstädterstraße 25</p>
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