Nach dem Schreiben des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit (BAF) vom 03.08.2012 haben wir uns gefragt, was denn nun die Formulierung bedeutet, dass das Ziel der Planfeststellung in Frage gestellt werden kann? Auch hier ist es dem ein oder anderen sicherlich schon in den Sinn gekommen, dass hiermit einzig und ausschließlich die Kapazitätsgrenze gemeint sein kann.
Dr. Stefan Schulte von der Fraport AG hat uns die vergangene Woche schon in einer „Randnotiz“ sachte darauf vorbereitet, dass die Kapazität von 701.000 Flugbewegungen im Jahr bis 2020 „nie und nimmer“ erreicht werden kann. Was Dr. Schulte vergessen hat zu erwähnen: auch zu keinem anderen Zeitpunkt wird dieser Wert unter Beibehaltung des derzeitigen Bahnsystems und der Flugverfahren erreichbar sein. Zumindest dann, wenn unsere Annahmen stimmen.
Nach unseren Nachforschungen ist am Flughafen Frankfurt ein Verfahren „installiert“, mit dem die Sicherheit der Südumfliegung überhaupt erst sichergestellt werden kann und das den Kapazitätseckwert des Flughafens signifikant einschränkt. Da dieses Verfahren bisher nicht veröffentlicht ist, aben wir eine neue Anfrage gestartet, in dem wir sowohl die Frage der Sicherheit (BAF und DFS), als auch die Frage der Kapazität geklärt wissen wollen. Dieses Schreiben bitten wir im Anhang zu finden.
Nach unserer REchnung kommen wir jedenfalls auf einen Kapazitätseckwert von 100,8 Flugbewegungen/h oder eine mögliche Kapazität von ~590.000 Flugbewegungen im Jahr, womit das Ausbauziel völlig verfehlt worden ist.

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