Heute ist öffentlich zu lesen, dass sich der Bürgermeister bzw. der Gemeindevorstand „im Recht“ sähen und dabei wird eine Stellungnahme dess HSGB zitiert, wonach der Gemeindevorstand ,,im Rahmen der eigenen Zuständigkeit zur eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung berufen“ sei. Da sind wir uns alle einig, dass dies auf dem Papier so steht. Problem war und ist es aber, dass der Gemeindevorstand dieser Aufgabe nicht nachkam bzw. nachkommt.
Es ist ein Unding, einem Gemeindevertreter, der seine Aufgabe, die Kontrolle des Gemeindevorstands, ernst nimmt, genau dies nun vorzuwerfen. Der Vorwurf, Klaus Fischer habe als Ausschussvorsitzender seine Kompetenzen überschritten, kann so nicht im Raum stehen gelassen werden. Man kann sicher im Einzelfall über die Art und Weise der Informationsanforderungen geteilter Meinung sein, inhaltlich sind und waren sie i.d.R. gerechtfertigt. Es ist nicht zielführend, nun eine öffentliche Diskussion zum Thema „Kompetenz“ loszutreten. Möglicherweise soll durch dieses Nachkarten ein Weg gesucht werden, um die Beantwortung der noch offenen Fragen zu vermeiden. Ich hoffe, Fischers Nachfolger wird da am Ball bleiben.
Interessant ist auch der Hinweis, dass es „keine rechtliche Grundlage“ gäbe. Das heißt doch nur, dass es weder eine positive noch eine negative Vorgabe hierzu gibt. Es ist also nicht explizit vorgeschrieben und geregelt, aber es ist eben auch nicht unzulässig, sondern der Kreativität der jeweiligen Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse überlassen, dies den Erfordernissen entsprechend einzusetzen!
Auch der Hinweis, dass er nun nicht mehr über „den Fortgang der Doppik“ berichten wolle, irritiert mich doch etwas. Wir haben mit der Verabschiedung des Haushalts dem Vorstand und dem Bürgermeister eine ganze Reihe von Aufgaben mitgegeben. Wenn er nicht mehr im Rahmen des HFA darüber berichten will, will er dann etwa vielleicht separate Sitzungen dafür einberufen, um seiner Informationspflicht nachzukommen? Ich unterstelle mal, dass er nicht vorhat, sich und den Gemeindevorstand generell von den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zurückzuziehen, denn dafür gibt es nicht nur „keine rechtliche Grundlage“ sondern es ist explizit gegenteilig geregelt.
Mit solchen öffentlichen Statements wird mal wieder mehr Porzellan zerschlagen als notwendig. Es ist insbesondere für uns, die eigentlich immer versuchen, einen konstruktiven Weg zu gehen, sehr ärgerlich und ernüchternd, durch solche unnötigen Konfrontationen aufgezeigt zu bekommen, dass gemeindeseitig keine Interesse an konstruktiven Lösungsversuchen zu bestehen scheint.

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