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	<title>Hessen - Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</title>
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		<title>Pressemitteilung zum VGH-Urteil zur Südumfliegung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Sep 2013 11:44:37 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gruene-nauheim.de/wp-content/uploads/2013/09/20130904-134238.jpg"><img decoding="async" src="http://www.gruene-nauheim.de/wp-content/uploads/2013/09/20130904-134238.jpg" alt="20130904-134238.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
<p>KASSEL/NAUHEIM. Am Dienstag (03. Sept.) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Verordnungen über die Änderung von Flugverfahren am Verkehrsflughafen Frankfurt, die „Südumfliegung“ in Form der bisher genutzten Abflugrouten BIBTI, TOBAK und MARUN mit den Kennungen „Mike“ für rechtswidrig erklärt. Damit stellt das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Routen fest und fordert das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) auf, sie neu zu ordnen. Zur Begründung führte die Vorsitzende Richterin Monika Thürmer aus, dass es im Verfahren zu schwerwiegenden Abwägungsfehlern gekommen sei. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Wiederherstellung des unabhängigen Betriebes mit Hilfe der Funknavigationsanlage (DVOR Nauheim) sich als nicht realisierbar erweist und eine Wiederherstellung auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.</p>
<p>Zum Urteil des VGH in Kassel erklärt der Sprecher des Grünen-Kreisverbands Groß-Gerau und Vorsitzende der Grünen im der Nauheimer Gemeindevertretung, Marco Müller, der der Verhandlung persönlich beiwohnte:</p>
<p>„Das ist ein voller Erfolg auf ganzer Linie für die Klagegemeinschaft gegen die Südumfliegung. Ich sehe mich auch persönlich voll umfänglich in meiner Haltung bestätigt und die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch das Urteil jetzt in Erklärungsnot.“</p>
<p>Bisher habe sowohl das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als auch die DFS immer darauf verwiesen, dass die Südumfliegung auch unter Berücksichtigung des planfestgestellten Kapazitätseckwertes von 126 Flugbewegungen in der Stunde sicher möglich sei. „Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie das Gericht jetzt festgestellt hat“, unterstreicht Müller.</p>
<p>Er habe in den vergangenen beiden Jahren umfangreichen Schriftverkehr mit BAF, DFS aber auch mit Staatsminister Florian Rentsch (FDP) geführt und dabei bis zum Ende nicht nachgelassen, „obwohl alle Beteiligten mit Ihren Antworten stets bestritten haben, dass unsere Eingaben korrekt seien. Offensichtlich aber sind sie dies doch.“</p>
<p>Bereits im September 2012 habe er in dem Zusammenhang in Frage gestellt, ob die Limitierung der Südumfliegung bei 590.000 Flugbewegungen im Jahr liegen müsse. Diese Zahl sei bis zum heutigen Tag nicht widerlegt worden. Im Gegenteil sei eine Beschränkung der Kapazität durch die Südumfliegung jetzt sogar vor Gericht bestätigt worden. „Die Südumfliegung erfüllt damit nicht die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses und kann dies auch nicht in Zukunft tun“, betont der Grüne.</p>
<p>Hinsichtlich der Neuordnung der Flugrouten bei Westbetrieb Müller sei es jetzt wichtig, dass die Klagegewinner jetzt nicht nach dem Motto handeln, ‚nach uns die Sintflut‘, mahnte er. Denn wo es Gewinner gebe, gebe es immer auch Verlierer. Und die gelte es nun in Ihrem Kampf zu unterstützen. Als neue Abflugrouten, die sicherlich auch neue Betroffenheit erzeugen würden, rücken für den Grünen drei mögliche Abflugrouten in den Fokus: Die Variante drei über Raunheim und den Blauen See in Rüsselsheim, die Variante vier über Flörsheim sowie eine modifizierte Variante des bisherigen Nordwestabflugs, wie sie auch im Verfahren präsentiert wurde.<br />
„Aus flugtechnischer Sicht erfüllen neben dem Geradeausflug, der aufgrund der Lärmbetroffenheit nicht möglich sein wird, vermutlich die beiden Varianten in Richtung Nordwesten die Sicherheitsanforderungen am besten“, so Müller. Denn dort sei der Luftraum für Ausweichmanöver noch am ehesten gegeben. Beide verstießen aus seiner Sicht aber gegen den Planfeststellungsbeschluss, weil darin die Entlastung der Anwohner beim Abflug festgeschrieben sei.   </p>
<p>Auch deshalb sei seine Einschätzung, dass sich für einen Erfolg der immer noch anhängigen Klage der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungbeschluss für die Landebahn Nord-West mit dem Urteil jetzt ganz neue Möglichkeiten eröffneten, die Bahn womöglich doch juristisch noch zu Fall zu bringen.</p>
<p>„Für mich steht die Hessische Landesregierung mit dem Kippen der Südumfliegung jedenfalls vor den Trümmern ihrer Flughafenausbaupolitik“, bekräftigt Müller. Staatsminister Florian Rentsch sei daher gut beraten, das Planergänzungsverfahren für Terminal 3 auch aus wirtschaftlichen Erwägungen umgehend auf Eis zu legen. Denn die davon erhoffte Kapazitätssteigerung sei am Frankfurter Flughafen mit dem aktuellen VGH-Urteil im Hinblick auf die Abwicklung und Sicherheit des Flugbetriebs nicht realisierbar. Und sie sei der Bevölkerung auch schlicht nicht zuzumuten.</p><p>The post <a href="https://www.gruene-nauheim.de/pressemitteilung-zum-vgh-urteil-zur-sudumfliegung/">Pressemitteilung zum VGH-Urteil zur Südumfliegung</a> first appeared on <a href="https://www.gruene-nauheim.de">Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Entwurf des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zurückziehen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Feb 2013 13:14:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[KiföG]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergarten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag gibt das neue KiföG keine Antworten auf die Herausforderungen an eine für Kinder und Eltern verlässliche und gute Kinderbetreuungspolitik. Weder wird die Zukunftsaufgabe der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag gibt das neue KiföG keine Antworten auf die Herausforderungen an eine für Kinder und Eltern verlässliche und gute Kinderbetreuungspolitik. Weder wird die Zukunftsaufgabe der Sicherstellung der Grundschulkinderbetreuung noch die  Inklusion von behinderten Kindern in Kindertagesstätten angemessen geregelt. Der Gesetzentwurf ist der Ausdruck einer verbrauchten und erschöpften Landesregierung, die kein Konzept und keine Ziele in der frühkindlichen Bildung hat.</p>
<p>Die im Gesetzentwurf bislang verankerten Vorgaben zu Gruppengröße, Öffnungszeiten und kindbezogener Pauschalfinanzierung lassen befürchten, dass sich die bisherigen Qualitätsstandards der Kinderbetreuung deutlich verschlechtern. Deshalb fordern wir als Landtagsfraktion der GRÜNEN diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen!</p>
<p><strong>Ist Situation der Kinderbetreuung in Hessen:</strong><br />
In Hessen ist die Betreuungssituation aus unserer Sicht in weiten Bereichen absolut unzureichend. Mit Datum Ende letzten Jahres fehlen  in Hessen über 9.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, für Grundschulkinder fehlen mehrere zehntausende Betreuungsplätze an Grundschulen oder in Horten.</p>
<p>Hinzu kommt, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag und einer qualitativ guten Betreuung in Hessen aktuell insgesamt über 3.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen.<br />
Für diese Missstände trägt allein die CDU/FDP  Landesregierung die Verantwortung, weil sie die realen Bedarfe von Eltern und Kindern für eine gute Betreuung schlicht ignoriert, zu spät gehandelt oder unzureichend finanziert hat.</p>
<p><strong>Keine Antworten zur Grundschulkinderbetreuung und Inklusion:</strong><br />
Anstatt nun aber entschlossen zu handeln legt, die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der inakzeptabel ist. Besonders dramatisch und realitätsfern  ist aus unserer Sicht, dass in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf das Thema Ausbau der Betreuung für Grundschulkinder vollständig ignoriert wird.</p>
<p>Völlig ungenügend ist zudem die fehlende Verankerung der  Behindertenrechtskonvention und die daraus resultierenden Anforderungen und Ansprüche an die inklusive frühkindliche Bildung und Betreuung von behinderten Kindern. Wir GRÜNE werden uns vehement dafür einsetzen, dass es bei der Inklusion von behinderten Kindern in Kindertagesstätten keinen Rückschritt gibt und entsprechende Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden.</p>
<p><strong>Absenkung Qualitätsstandards zu befürchten:</strong><br />
Aus unserer Sicht sind jedoch noch weitere Kritikpunkte anzumerken, die  zu einer Absenkung der Qualitätsstandards führen können. Hier nur einige Beispiele:</p>
<p><strong>1. 20% fachfremdes Personal:</strong><br />
Der Fachkräftemangel war seit Jahren absehbar, wir GRÜNE haben schon vor drei Jahren in ein „Aktionsprogramm Erziehermangel bekämpfen“ vorgelegt. Doch anstatt frühzeitig zusätzliche Ausbildungsprogramme aufzulegen, ist in dem Gesetzentwurf  der Landesregierung nunmehr  vorgesehen, den Fachkraftkatalog auch für nicht pädagogische Berufsgruppen zu öffnen. „Dadurch soll einem Erziehermangel entgegengewirkt werden.“ (Zitat aus  CDU-Presseerklärung vom 11.12.2012).  Die Erzieherinnen und Erzieher empfinden dies als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit und Entprofessionaliserung der frühkindlichen Bildung.</p>
<p><strong>2. Öffnungszeiten:</strong><br />
Die Landesregierung plant einen pauschalierten „Betreuungsmittelwert“ von 42,5 Wochenstunden. Dies entspräche aber lediglich 8 geförderte Stunden am Tag, obwohl viele Einrichtungen  neun und mehr Stunden geöffnet haben. Dies kann zur Folge haben, dass aufgrund ihrer Finanznot Kommunen die Kitas bereits um 16 Uhr schließen. Angesichts steigender Nachfragen zu längeren Öffnungszeiten ist diese Pauschalierung rückwärtsgewandt und ignoriert den Wunsch nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p>
<p><strong>3. Gruppengröße U3:</strong><br />
Die Gruppengröße bei Kindern unter drei Jahren darf nun von 10 auf 15 oder 16 Kinder angehoben werden, je nach Alterszusammensetzung der Gruppen. Während es aus unserer Sicht durchaus möglich ist, über die Gruppengrößen (20 auf 25) bei der Betreuung von Kindern im Grundschulalter zu reden, halten wir die zu erwartende Gruppenanhebung auf 15 bei Kindern unter drei Jahren für unverantwortlich. Insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bindungsforschung, nach denen kleine Kinder für eine gute Betreuungssituation eine feste Bindung und feste Bezugspunkte brauchen, lehnen wir die geplante Neuregelung ab.</p>
<p><strong>4. Konzept für den ländlichen Raum:</strong><br />
Mit der platzbezogenen Pauschale wird es zudem eine Veränderung der Finanzströme hin zu den großen Städten und Ballungsräumen geben, weil dort mehr Kinder leben. Im ländlichen Raum wird hingegen das Problem entstehen, dass die Finanzierung der Kitas problematisch wird, wenn die Gruppen nicht voll ausgelastet werden können. Es darf aber nicht sein, dass durch eine neue Finanzierungssystematik im ländlichen Raum notwendige soziale Infrastruktur zerstört wird. Deswegen brauchen wir ein Konzept, wie ein gutes frühkindliches Bildungs- und Betreuungsangebot auch im ländlichen Raum aufrechterhalten werden kann.</p>
<p><strong>Fazit: </strong><br />
Dieser Gesetzentwurf folgt einer rein betriebswirtschaftlichen Logik. Dadurch und durch die Kombination verschiedener Faktoren befürchten wir eine Senkung der Qualitätsstandards. Gänzlich fehlt ein Grundkonzept, wie die Kinderbetreuung in Hessen neu aufgestellt und den Anforderungen an eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung zukünftig entsprechen kann und muss. Alle hessischen  Kinder sollen die gleichen Chancen auf frühkindliche Bildungsangebote erhalten. Das ist und bleibt unser Anliegen.</p>
<p>Den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung werden wir ablehnen und uns in den anstehenden Beratungen entsprechend positionieren.</p>
<p><strong>Kontakt:</strong><br />
Marcus Bocklet, MdL,<br />
sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag<br />
Tel.: 0611/ 350 633<br />
m.bocklet@ltg.hessen.de</p><p>The post <a href="https://www.gruene-nauheim.de/entwurf-des-kinderforderungsgesetzes-kifog-zuruckziehen/">Entwurf des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zurückziehen!</a> first appeared on <a href="https://www.gruene-nauheim.de">Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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