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	<title>Kassel - Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</title>
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	<title>Kassel - Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</title>
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		<title>Über die Südumfliegung entscheidet nun wieder Kassel</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2015 10:07:02 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>LEIPZIG/NAUHEIM. „Es ist ein Urteil, das niemandem weh tut und sich alle ein wenig als Sieger fühlen lässt.“ Mit drei Tagen Abstand äußert sich der Fraktionsvorsitzende Marco Müller der Grünen in Nauheim zum Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom vergangenen Donnerstag. Müller war zusammen mit Bürgermeister Jan Fischer nach Leipzig gereist und hatte der Verhandlung beigewohnt.</p>
<p>Müller fühle sich in seiner Grundhaltung zur Südumfliegung bestätigt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sei festgehalten worden, dass die derzeitigen Südumfliegungsrouten nicht geeignet seien, einen Kapazitätseckwert von 126 Fb/h zu gewährleisten. Dass gleichzeitig die derzeitig Südumfliegung als Interimslösung nutzbar sei, sei letztlich immer auch Position der Klägerkommunen gewesen. „Leipzig hat aber festgestellt, dass die Abwägung sich nicht an virtuellen zukünftigen Gegebenheiten auszurichten hat, sondern an tatsächlichen Notwendigkeiten“, ergänzt er. Da die Sachgrundlagen fehlten, sei die Entscheidung zum VGH Kassel zurückverwiesen worden.</p>
<p>In allen Entscheidungsgrundlagen zur Auswahl der Südumfliegung galt immer der Ausbaufall 2020 als Bezugsgröße und folgerichtig der unabhängige Betrieb als Ziel. Die aktuelle Südumfliegung könne diesen unabhängigen Betrieb allerdings ebensowenig gewährleisten, wie z.B. die Nachtabflugroute. Es stelle sich jetzt die Frage, ob sich diese Route nicht als lärmärmere Variante aufdränge.</p>
<p>„Irritiert bin ich von der Aussagen des Vorsitzenden der Fluglärmkommission, dass die Südumfliegungsfrage zuletzt nicht weggedrückt worden sei.“ So verweist Marco Müller auf den bereits 2012 von der Stadt Rüsselsheim gestellten Antrag die Nachtroute auch am Tag zu nutzen, den der Raunheimer Bürgermeister Thomas Jühe jetzt als Möglichkeit aufgreife. „Hier wurden 3 Jahre verschenkt!“</p>
<p>Das ewig wiederholte Mantra, dass die Südumfliegung als Kapazitätsoptimale Variante geplant sei, habe sich als falsch erwiesen. „Das sollte der Fluglärmkommission auch schon seit einiger Zeit bekannt gewesen sein.“ Immerhin habe dem Vorstand der Fluglärmkommission spätestens im Juni 2015 eine Analyse der Südumfliegung vorgelegen, die zeige, dass ein Kapazitätseckwert von 126 Fb/h mit der aktuellen Routenkonfiguration gar nicht erreichbar sei. Nauheims Bürgermeister Fischer habe dies auch im Vorstand der Fluglärmkommission in einem Antrag aufgegriffen. Die DFS habe sich allerdings geweigert vor dem Leipziger Urteil dazu Stellung zu nehmen. Im Oktober, so erinnert er, habe die DFS der FLK jedoch in ihrem Sinne eine Entscheidung zum Wegpunkte LISKU abgerungen, der letztlich eine Verschlechterung von Fluglärmbetroffenen bedeute.</p>
<p>„Sowohl die Fluglärmkommission wie auch die DFS sollten daran interessiert sein, Klarheit in der Frage der erreichbaren Kapazität zu schaffen, statt durch Verweigerungshaltung und nicht-Einfordern von Stellungnahmen diesen Punkt bewusst ungeklärt zu lassen.“ Diese Scheuklappen-Taktik könne nur dem Ziel dienen, mögliche unangenehme Fakten für die Bevölkerung längst möglich zu verschleiern.</p>
<p>Tatsächlich sei es jetzt an der FLK die DFS aufzufordern, eine Migrationsplanung vorzulegen, die aufzeige, „wohin die Reise bei einem Eckwert von 126 Fb/h geht.“ Zunächst müssten zügig Lärmberechnungen für alle möglichen Routenvarianten bei einem Eckwert von 98 Fb/h (bzw. aktuell 100+2) vorzulegen und die vorzugswürdige Route auszuwählen. Dann müssten aber auch die sich verändernden Routen für die Zukunft aufgezeigt werden. Müller erwartet, dass die aktuelle Südumfliegung noch bis zu 104-106 Fb/h als Hauptabflugroute nach Westen funktionieren können, danach seien andere Routen notwendig. „Auch die alten Nordwestabflugrouten als Überlauf funktionieren nicht ewig.“</p>
<p>Die für die Bevölkerung wichtige Frage lautet für ihn: „Wie muss zur sicheren Erreichung der vollen Kapazität von 126 Fb/h in Zukunft geflogen werden? Und: Wollen wir dann eigentlich noch, dass die Kapazität erreicht wird?“</p>
<p>Man könne nur mit dem Wissen, was tatsächlich droht, einen Plan entwickeln wie man darauf reagiert. Müller fordert deshalb die Bürgermeister der Hauptbetroffenen (Raunheim, Flörsheim, Rüsselsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mainz, Hochheim, Nauheim, Groß-Gerau und Trebur) auf endlich gemeinsam an dieser Frage zu arbeiten und an einem Strang zu ziehen.</p><p>The post <a href="https://www.gruene-nauheim.de/ueber-die-suedumfliegung-entscheidet-nun-wieder-kassel/">Über die Südumfliegung entscheidet nun wieder Kassel</a> first appeared on <a href="https://www.gruene-nauheim.de">Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Pressemitteilung zum VGH-Urteil zur Südumfliegung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Sep 2013 11:44:37 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gruene-nauheim.de/wp-content/uploads/2013/09/20130904-134238.jpg"><img decoding="async" src="http://www.gruene-nauheim.de/wp-content/uploads/2013/09/20130904-134238.jpg" alt="20130904-134238.jpg" class="alignnone size-full" /></a></p>
<p>KASSEL/NAUHEIM. Am Dienstag (03. Sept.) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Verordnungen über die Änderung von Flugverfahren am Verkehrsflughafen Frankfurt, die „Südumfliegung“ in Form der bisher genutzten Abflugrouten BIBTI, TOBAK und MARUN mit den Kennungen „Mike“ für rechtswidrig erklärt. Damit stellt das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Routen fest und fordert das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) auf, sie neu zu ordnen. Zur Begründung führte die Vorsitzende Richterin Monika Thürmer aus, dass es im Verfahren zu schwerwiegenden Abwägungsfehlern gekommen sei. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Wiederherstellung des unabhängigen Betriebes mit Hilfe der Funknavigationsanlage (DVOR Nauheim) sich als nicht realisierbar erweist und eine Wiederherstellung auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.</p>
<p>Zum Urteil des VGH in Kassel erklärt der Sprecher des Grünen-Kreisverbands Groß-Gerau und Vorsitzende der Grünen im der Nauheimer Gemeindevertretung, Marco Müller, der der Verhandlung persönlich beiwohnte:</p>
<p>„Das ist ein voller Erfolg auf ganzer Linie für die Klagegemeinschaft gegen die Südumfliegung. Ich sehe mich auch persönlich voll umfänglich in meiner Haltung bestätigt und die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch das Urteil jetzt in Erklärungsnot.“</p>
<p>Bisher habe sowohl das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als auch die DFS immer darauf verwiesen, dass die Südumfliegung auch unter Berücksichtigung des planfestgestellten Kapazitätseckwertes von 126 Flugbewegungen in der Stunde sicher möglich sei. „Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie das Gericht jetzt festgestellt hat“, unterstreicht Müller.</p>
<p>Er habe in den vergangenen beiden Jahren umfangreichen Schriftverkehr mit BAF, DFS aber auch mit Staatsminister Florian Rentsch (FDP) geführt und dabei bis zum Ende nicht nachgelassen, „obwohl alle Beteiligten mit Ihren Antworten stets bestritten haben, dass unsere Eingaben korrekt seien. Offensichtlich aber sind sie dies doch.“</p>
<p>Bereits im September 2012 habe er in dem Zusammenhang in Frage gestellt, ob die Limitierung der Südumfliegung bei 590.000 Flugbewegungen im Jahr liegen müsse. Diese Zahl sei bis zum heutigen Tag nicht widerlegt worden. Im Gegenteil sei eine Beschränkung der Kapazität durch die Südumfliegung jetzt sogar vor Gericht bestätigt worden. „Die Südumfliegung erfüllt damit nicht die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses und kann dies auch nicht in Zukunft tun“, betont der Grüne.</p>
<p>Hinsichtlich der Neuordnung der Flugrouten bei Westbetrieb Müller sei es jetzt wichtig, dass die Klagegewinner jetzt nicht nach dem Motto handeln, ‚nach uns die Sintflut‘, mahnte er. Denn wo es Gewinner gebe, gebe es immer auch Verlierer. Und die gelte es nun in Ihrem Kampf zu unterstützen. Als neue Abflugrouten, die sicherlich auch neue Betroffenheit erzeugen würden, rücken für den Grünen drei mögliche Abflugrouten in den Fokus: Die Variante drei über Raunheim und den Blauen See in Rüsselsheim, die Variante vier über Flörsheim sowie eine modifizierte Variante des bisherigen Nordwestabflugs, wie sie auch im Verfahren präsentiert wurde.<br />
„Aus flugtechnischer Sicht erfüllen neben dem Geradeausflug, der aufgrund der Lärmbetroffenheit nicht möglich sein wird, vermutlich die beiden Varianten in Richtung Nordwesten die Sicherheitsanforderungen am besten“, so Müller. Denn dort sei der Luftraum für Ausweichmanöver noch am ehesten gegeben. Beide verstießen aus seiner Sicht aber gegen den Planfeststellungsbeschluss, weil darin die Entlastung der Anwohner beim Abflug festgeschrieben sei.   </p>
<p>Auch deshalb sei seine Einschätzung, dass sich für einen Erfolg der immer noch anhängigen Klage der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungbeschluss für die Landebahn Nord-West mit dem Urteil jetzt ganz neue Möglichkeiten eröffneten, die Bahn womöglich doch juristisch noch zu Fall zu bringen.</p>
<p>„Für mich steht die Hessische Landesregierung mit dem Kippen der Südumfliegung jedenfalls vor den Trümmern ihrer Flughafenausbaupolitik“, bekräftigt Müller. Staatsminister Florian Rentsch sei daher gut beraten, das Planergänzungsverfahren für Terminal 3 auch aus wirtschaftlichen Erwägungen umgehend auf Eis zu legen. Denn die davon erhoffte Kapazitätssteigerung sei am Frankfurter Flughafen mit dem aktuellen VGH-Urteil im Hinblick auf die Abwicklung und Sicherheit des Flugbetriebs nicht realisierbar. Und sie sei der Bevölkerung auch schlicht nicht zuzumuten.</p><p>The post <a href="https://www.gruene-nauheim.de/pressemitteilung-zum-vgh-urteil-zur-sudumfliegung/">Pressemitteilung zum VGH-Urteil zur Südumfliegung</a> first appeared on <a href="https://www.gruene-nauheim.de">Bündnis 90/Die Grünen in Nauheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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