Transparent. Digital. Wirtschaftlich. – Grüne wollen Hauptsatzung modernisieren

Gemeindespiegel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nauheim kündigen an, zur ersten regulären Sitzung der neu gewählten Gemeindevertretung im Juni 2026 einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung einzubringen. Ziel ist es, öffentliche Bekanntmachungen künftig grundsätzlich über die Internetseite der Gemeinde Nauheim vorzunehmen.

Hintergrund ist die kostenpflichtige Vollverteilung des „Nauheimer Gemeindespiegels“. Für das Jahr 2026 entstehen der Gemeinde hierfür Kosten in Höhe von rund 28.500 Euro.

„Wir diskutieren seit Monaten über Haushaltsdisziplin, freiwillige Leistungen und Einsparpotenziale – gleichzeitig geben wir fast 30.000 Euro jährlich für eine Veröffentlichungsform aus, für die es eine rechtssichere und deutlich günstigere Alternative gibt“,

erklärt Gabi Killian für die Grünen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach der Hessischen Gemeindeordnung können öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet erfolgen. Das Internet ist eine gesetzlich vollwertige und eigenständige Bekanntmachungsform.

„Es gibt keine generelle Pflicht, bei einer Internetbekanntmachung zusätzlich kostenpflichtige Hinweisanzeigen in Printmedien zu schalten. Diese Darstellung hält einer juristischen Prüfung nicht stand“,

so die Grünen weiter.

Bereits Anfang 2024 war bekannt, dass sich die Vertragslage beim Gemeindespiegel ändern würde. „Es gab nahezu zwei Jahre Vorlauf, um eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung vorzubereiten. Stattdessen wurde eine teure Vollverteilung beschlossen, die den Haushalt dauerhaft belastet.“

Für die Grünen geht es dabei nicht nur um Geld, sondern um Transparenz und demokratische Teilhabe:

„Digitale Bekanntmachungen sind jederzeit abrufbar, dauerhaft dokumentiert und für alle transparent nachvollziehbar. Das stärkt demokratische Kontrolle. Wer wissen will, was beschlossen wird, soll nicht auf eine gedruckte Ausgabe warten müssen.“

Zugleich stellen die Grünen klar:

„Selbstverständlich bleibt das Recht bestehen, Bekanntmachungen im Rathaus einzusehen und sich Ausdrucke aushändigen zu lassen. Niemand wird ausgeschlossen.“

Mit dem Antrag soll § 9 der Hauptsatzung vollständig neu gefasst werden. Öffentliche Bekanntmachungen würden künftig über www.nauheim.de erfolgen. Printmedien blieben als gesetzlich vorgesehene Ersatzform erhalten, falls dies zwingend erforderlich ist.

„Zukunft braucht Herkunft – aber sie braucht auch Mut zur Modernisierung“, betonen die Grünen abschließend. „Rechtssicherheit, Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld gehören zusammen. Genau das schlagen wir vor.“

Die Einbringung des Antrags ist für die erste reguläre Sitzung der neuen Gemeindevertretung im Juni 2026 vorgesehen.

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