FAQs zum BürgerAntrag

Q: Wer kann einen BürgerAntrag einreichen?

A: Grundsätzlich jeder, der Zugang zu unserer Homepage hat.


 

Q: Wie funktioniert das Verfahren vom BürgerAntrag zum Antrag/zur Anfrage in der Gemeindevertretung?

A: Zunächst geht der Antrag/die Anfrage bei uns im System auf einer gesonderten E-Mail-Adresse ein und die einreichende Person erhält eine Bestätigung an die angegebene (und hoffentlich korrekte) E-Mail-Adresse. Die Fraktion wird die eingegangenen Anträge/Anfragen in der jeweils nächsten Fraktionssitzung besprechen und bewerten. In dieser Sitzung werden wir dann eine Entscheidung treffen, wie wir mit dem Antrag/der Anfrage umgehen und ob wir Inhalte davon oder alles übernehmen und einen Antrag/eine Anfrage daraus machen. Unsere Initiativen werden hierbei so gekennzeichnet sein, dass klar daraus hervorgeht, dass es sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft handelt. Die Person, die den Antrag/die Anfrage eingereicht hat, wird über jeden Schritt einzeln von uns informiert. Zusätzlich führen wir eine Übersicht über bei uns eingegangene Anträge auf unserer Homepage mit dem jeweiligen Bearbeitungsstatus.


 

Q: Werden alle BürgerAnträge auch in der Gemeindevertretung eingereicht?

A: Es ist tatsächlich ein Ziel über diese Plattform die Initiativen aus der Bürgerschaft in die Gemeindevertretung zu bringen. Wie im obigen Ablauf beschrieben, gibt es aber ein vorgelagertes Prüfverfahren der Fraktion. Wir prüfen jeden eingereichten Antrag. Zunächst stellt sich hier die Frage der Umsetzbarkeit. D.h. die Frage, ob der Antrag Themen betrifft, über die die Gemeindevertretung entscheiden kann. Bei unklarem Sachverhalt behalten wir uns vor, zunächst den Antragssteller über die Hintergründe zu befragen bzw. vorgelagert eine Anfrage zu stellen. Grundsätzlich nicht in der Gemeindevertretung einreichen werden wir Anträge, die einen diffamierenden Charakter haben und wir behalten uns ebenfalls vor, Anträge nicht zu stellen, die unseren eigenen politischen Zielen entgegenstehen. Erstere werden wir auch nicht auf der Plattform öffentlich einstellen.


 

Q: Welche Anträge/Anfragen werden nicht veröffentlicht? Was ist „diffamierend“?

A: Anträge/Anfragen, die einen offensichtlich beleidigenden Charakter haben oder die sich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richten.


 

Q: Können Anträge/Anfrage die von den Grünen nicht bearbeitet werden trotzdem in die Gemeindevertretung eingereicht werden?

A: Sollten wir einen Antrag/eine Anfrage nicht übernehmen, so werden wir dies ausführlich begründen. Ein direkter Antrag/eine direkte Anfrage durch Bürger ist in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Da wir jedoch alle eingegangenen Anträge (Ausnahme s.o.) auch auf unserer Homepage führen und diese Eintragung schnellstmöglich erfolgen soll, ist aber auch eine Übernahme durch andere Fraktionen denkbar. Dies gilt zu allen Zeitpunkten der Einreichung. Theoretisch ist somit sogar denkbar, dass ein Antrag, der bereits in der Datenbank online steht, von einer anderen Fraktion aufgegriffen wird, bevor eine Entscheidung in unserer Fraktion darüber getroffen wird. Da es hierbei um die größtmögliche Beteiligung durch die Bürgerschaft geht, sehen wir dies auch nicht als „Antragsklau“, sondern Umsetzung von Bürgerwillen. Wir bitten jedoch der Fairness halber auch alle anderen Fraktionen darum, die Anträge entsprechend als BürgerAntrag zu kennzeichnen.


 

Q: Ist dies eine temporäre Aktion oder soll dies dauerhaft umgesetzt werden?

A: Zunächst einmal ist es ein Versuch der Beteiligung. Wir hoffen auf rege Teilnahme und eine hohe Akzeptanz. Es steht und fällt mit denjenigen die teilnehmen und mit der Qualität der Beiträge. Wir werden uns dieses Thema jetzt zunächst einmal ansehen und schauen, wie es läuft. Bis Mitte 2016 wollen wir dann prüfen, ob es angenommen wird, wie die Umsetzung funktioniert und ob das Ganze erhaltenswert ist. Spätestens dann werden wir entscheiden, wie wir weitermachen. Wir können uns aber auch vorstellen, dass diese Funktion mittel- bis langfristig in das künftige Rats- und Bürgerinformationssystem integriert wird. Dann stünde es von Hause aus allen Bürgern und allen Fraktionen gleichberechtigt zur Verfügung. UPDATE: BürgerAntrag als Plattform bleibt bestehen und wird fortgesetzt. Darüberhinaus hat die Fraktion entschieden, dass wir die Plattform ausbauen!

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Ein Kommentar

  1. Hallo, es geht um die Niederschlagsgebühren/Berechnung!

    Am Freitag,18.01.2019 im Echo GG Seite 23 Überschrift: Pfungstädter müssen noch 2X zahlen!
    Darin steht, „Wir haben uns mit der neuen Satzung der „aktuellen Rechtssprechung angepasst“. Vor 2018 wurde nicht unterschieden, ob die verlegten Steine wasserdurchlässig sind. Eine zugepflasterte Fläche galt als versiegelt! In der neuen Satzung wird berücksichtigt,ob Platten oder Steine Niederschlagswasser in den Boden durchlassen! In Nauheim sind selbst „Rasengittersteine“ versiegelte Flächen, wegen dem nicht zu berechnenten Beistandswert!!! So meine Information!Ebenso Egal ist,ob ein gezieltes Gefälle existiert oder nicht!Der Knaller ist ein üblicherweise vorhandener Anschluß zum Kanal im Grundstück,in den eigentlich nur mal 1 Eimer Putzwasser geleert wird,sonst nur übers Klo,oder im Gulli in der Straßenrinne! Da fällt man vom Glauben ab.Jetzt weis ich auch warum meine Nachbarin bei der Neuanlage vom Hof den Anschluß entfernt hat, sie wurde anscheinend aufgeklärt!
    Seht Euch die Satzung bitte an, mir wurde sie 2015 geschickt. Gegenüber solchen Vorgaben ist ein Rentner hilflos! Der Artikel aus Pfungstadt mit der aktuellen „Rechtssprechung“ ist ein Einstieg in mehr Gerechtigkeit!
    Auch die Berechnung von Wassergebühren in der die Kosten der Kläranlage als Geldanlage mit 6% Zinsen die Grundlage sind, stand allerdings schon vor längerem im Echo!
    Übrigens mein Leserbrief dazu hat schon eine Reaktion vom Echo gebracht, in den nächsten Tagen wird ein Termin statt finden!

    Auch möchte ich die Gelegenheit nutzen,um Euch ein Lob auszusprechen,Ihr seid den Namen „Die Grünen“ wirklich wert, weshalb ich auch Euch anschreibe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer Sedlmaier
    Königstädterstraße 25