Antrag: „Überarbeitung/Ergänzung Bebauungsplan ‚Gewerbepark Nauheim Süd‘ auf Nachhaltigkeit/Ökologische Qualität“

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt den Bebauungsplan „Gewerbepark Nauheim Süd“ vom 25.02.2011 im Hinblick auf Nachhaltigkeit und ökologische Qualität zu überarbeiten bzw. ergänzen.

Der Bebauungsplan soll ergänzend Bestimmungen enthalten zu:

Bauökologie: Ressourcenschutz wie Flächensparen und Wassersparen, Artenschutz, Durchgrünung, Lärmschutz, Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Verzicht auf Versiegelung bzw. die Festsetzung der zulässigen wasserdurchlässiger Versiegelungsmaterialien: ökologische Ausgestaltung von Parkplätzen und Einfriedungen

Klimaschutz: Energieeffizienz, Energieeinsparung, regenerative Energienutzung, Verwendung möglichst CO2-neutraler Baustoffe, Durchlüftung des Gebietes durch Gestaltung der Gebäude und ihres Umfelds durch Materialwahl und optimierte Gebäudeausrichtung.

Umweltgerechter Verkehrserschließung: (Nachhaltige Mobilität) durch Anlegen von eigenen Fahrrad-und Gehwegen, vorsorglich Möglichkeit einer Bushaltestelle

Grünordnung: Eingrünung des Plangebiets zusätzlich zu dem nach Süden gelegenen Grünstreifen (Bahnlinie) mit einem nach Osten (Ostumgehung) liegenden, mindestens 5 Meter breiten Grünstreifen, der mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen ist. Möglichst hohe Durchgrünung des Plangebietes durch die Festsetzungen von Dachbegrünungen auf Flachdächern, Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen entlang der Haupterschließungstraße, Begrünung der seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen mit Bäumen und Sträuchern, Verbot der Anlage von monotonen Kiesbetten ohne Bewuchs. Im gesamten Planungsgebiet sollen auf öffentlichen und privaten Grünflächen ausschließlich gebietsheimische und standortgerechte Gehölzarten zulässig sein (Liste).

Licht emittierende Anlagen: Verringerung von Lichtverschmutzung und Schutz von Insekten (durch Vorgaben für Leuchtenhöhe, Anbringen von Abblendvorrichtungen, verwendete Leuchtmittel, nächtliche Reduzierung der Beleuchtung, Insektenschutz, Brenndauer, Vorgaben zur Aufstellung von Lichtwerbung)

Werbeanlagen: Begrenzung in Bezug auf Größe und Gestaltung (harmonische Einbindung in die Ortslage), Verbot von Skybeamern

Ver-und Entsorgung: Zielsetzung: Versorgung mit Strom und Wärme ausschließlich über erneuerbare Energiequellen (Eigenversorgung der jeweiligen Betriebe durch entsprechende Dachflächen-oder Fassadenanlagen, z.B. Photovoltaik, Solar, Kraftwärmepumpe, Erdwärme). Einbau von Regenwasser-Rückhaltevorrichtungen (Zisternen, Gräben), Nutzung von Regenwasser als Vorgabe (keine Empfehlung).

Artenschutzrechtliche Belange: Um der Lockwirkung auf Insekten entgegen zu wirken, soll für das gesamte Planungsgebiet die Verwendung von „insektenfreundlichen“ Leuchtmitteln festgesetzt werden. Dazu zählen Lampen mit gelbem Licht, die in der Regel einen Spektralbereich von über 400 nm aufweisen. Streulicht nach oben ist durch die entsprechende Ausgestaltung und Orientierung der Lampen zu vermeiden, Schaffung von Lebensräumen für Insekten, Kleinsäugern und Reptilien. Sollten langfristig neue Gehölze (z.B. aus Sicherheitsgründen) gefällt werden müssen, sollen diese Maßnahmen entsprechend der Naturschutzgesetzgebung außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden

Lärmimmissionen Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigen, anlagenbezogenen Lärmimmissionen (insbesondere im Bereich zur Groß-Gerauer Straße)

Optional: Bewusste Auswahl von ansiedelnden Betrieben, welche zur ökologischen Gebietsphilosophie passen, z.B. Car-Sharing

Begründung:

Mit einer nachhaltig-ökologischen Bebauung des Gewebeparks Nauheim Süd hat Nauheim die große Chance, sich positiv von anderen Gewerbegebieten abzuheben. Durch Reduzierung der negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt kann langfristig ein ökologischer Mehrwert oder sogar ein positiver Effekt auf die Vielfalt der Arten erzielt werden, außerdem verschafft sich die Kommune einen Wettbewerbsvorteil. Viele Unternehmen wollen sich nachhaltig positionieren und damit ihre Reputation sichern und zugleich ihre Umweltkosten senken. Die Kommune kann das Gewerbegebiet aber nur dann ökologisch nachhaltig vermarkten, wenn sie durch gestalterische Maßnahmen und/oder deren Pflege einen ökologischen Mehrwert erzeugt, der über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht.

Übliche Gestaltungen von Firmengeländen mit Schotterwegen und formal gestalteten Beeten, in denen meist nur eine Pflanzenart wächst, fallen gegen ökologisch gestaltete deutlich ab. Mit einer ökologischen Aufwertung fördern die Unternehmen nicht nur den Umweltschutz, sondern tun auch noch etwas für ihre Kunden und Geschäftspartner, für die Mitarbeiter und für Ihren guten Ruf. Mitarbeiter und Kunden verbinden eine positive Einstellung mit dem Firmengelände und damit auch mit der Firma.

Wer sich heutzutage sichtbar um Umweltbelange kümmert, zeigt Verantwortung und wird allein deshalb von seinem Umfeld positiv wahrgenommen. Darüber hinaus senken naturnahe Areale auch die Kosten, vielleicht nicht kurzfristig, aber im Laufe der Zeit: Maßnahmen wie Wildblumen statt gepflegter Rasenflächen sparen zum Beispiel Personal ein, das sich um regelmäßiges Rasenmähen kümmert. Wer Flächen entsiegelt, muss weniger Gebühr für die Ableitung von Regenwasser bezahlen. Fassadengrün und Dachbegrünung etwa sorgen nicht nur für ein besseres Raumklima, sondern senken auch Heizkosten.

Mit einer ökologischen Ausrichtung des Gewerbegebiets kann sich die Gemeinde ein Alleinstellungsmerkmal verschaffen. Der derzeitige Bebauungsplan ist über 10 Jahre alt und kann allein deshalb nicht mehr den aktuellen ökologischen Entwicklungen Rechnung tragen.

Auch ist die Gemeinde als „Klimakommune“ gefordert, ihre Bauplanung auf Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Umweltschutz zu überprüfen.

Da das Gewerbegebiet jetzt in die entscheidende Phase eintritt, ist es die beste und letzte Möglichkeit, die Planung in Hinblick darauf zu überarbeiten und zu ergänzen