PRESSEMITTEILUNG: SPD Rechtsgutachten zum Lärmschutz am Frankfurter Flughafen

SPD Rechtsgutachten zum Lärmschutz am Frankfurter Flughafen – Eine Enttäuschung

Die Erkenntnisse der hessischen SPD zu Ihrem eigenen Rechtsgutachten zum Lärmschutz am Frankfurter Flughafen, welches Thorsten Schäfer-Gümbel und Nancy Faeser am Dienstag vorgestellt haben sind aus der Sicht des von Marco Müller, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Gemeindevertretung Nauheim, schlicht und ergreifend enttäuschend. „Die Erkenntnis, dass eine Verbesserung des Lärmschutzes in den Flughafen-Anrainer-Kommunen zwingend geboten ist, hat sich offensichtlich auch bis nach Wiesbaden herumgesprochen. Die Schlussfolgerungen, welche die SPD jedoch zieht, sind völlig unzureichend. Die hessische SPD versteckt sich hinter einem Gutachten und gibt den Willen zur Gestaltung auf bevor diese überhaupt möglich ist. Früher warnte man davor das Bärenfell zu verteilen, bevor der Bär erlegt ist. Heute versucht die SPD den Bär zu verscheuchen, bevor man ihn erlegen kann.“, so Müller in einer ersten Stellungnahme.

Mit Blick auf den Planfeststellungsbeschluss Plan-Teil A, Kapitel XI „Nebenbestimmungen“, Abs. 16 „Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen“ auf Seite 173 verweist Müller darauf, dass die hessische Landesregierung sehr wohl noch Gestaltungsspielraum hat, was den Schutz der Bevölkerung vor Immissionen betrifft. „Sie muss diesen lediglich nutzen. Die Erkenntnisse, dass nach dem Ausbau bereits zum heutigen Tag eine völlig neue Qualität in der Lärmbelastung einer ganzen Region offensichtlich ist, obwohl sich die Flugbewegungen noch auf dem Vor-Ausbau-Niveau befinden, muss jeden zum Nachdenken bewegen. Auch das Planfeststellungsverfahren kann aus meiner Sicht bei Vorliegen neuer Erkenntnissen sehr wohl wieder aufgenommen und angepasst werden“, kommentiert Müller weiter. „Die SPD muss dies aber auch wollen und die Ortsverbände in den Umlandkommunen (insbesondere hier in Nauheim) sind dringend dazu aufgerufen diese Forderung mit Nachdruck auch an Ihre Parteispitze zu äußern. Die Region verträgt nicht noch mehr Lärm!“

„Auch auf kommunaler Ebene kämpfen wir in diesem Jahr für den Wechsel in Wiesbaden und in Berlin. Sowohl in Hessen, als auch im Bund gibt es ein Bekenntnis für eine mögliche Koalition mit der SPD. Nur diese Konstellation eröffnet uns auch die Möglichkeit auf Bundesebene notwendige Änderungen an den Luftverkehrsgesetzen zu erreichen – da nur diese Koalition den Willen und die notwendige Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zustande bringen kann. Wir erwarten an dieser Stelle eine klare Positionierung von der hessischen SPD, diesen Schritt – gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, nach dem Vorstoß von MP Manu Dreyer (SPD) – zu gehen und dringend notwendige Lärmbegrenzungen festzuschreiben, sowie die Lärmgesetzgebung zu vereinheitlichen. Fluglärm und Umgebungslärm dürfen nicht mehr getrennt betrachtet werden.“

„Hinsichtlich der Auswirkungen vor Ort fordern wir einen sofortigen Stopp des Ausbaus am Frankfurter Flughafen. Terminal 3 darf nicht gebaut werden und muss auch nicht gebaut werden. Wir fordern eine rechtssichere Vereinbarung zwischen Land, Betreiber und Bevölkerung, dass es keinen weiteren Ausbau am Frankfurter Flughafen mehr geben darf. Diese Vereinbarung darf nicht einseitig kündbar sein. Weiterhin fordern wir vor Ort ein Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht von 22-6h und ein tatsächliches An- und Abschwellen in den Tag- und Nachtrandstunden, sowie eine Begrenzung der Flugbewegungen. Dafür setzen wir uns auch auf Kreis- und Landesebene ein. Die hessischen Grünen haben ebenfalls ein Gutachten [1] in Auftrag gegeben, welches voraussichtlich im Februar vorliegen wird und die rechtlichen Möglichkeiten beleuchten wird, was zum Schutz der Bevölkerung tatsächlich noch machbar ist. Es wäre wünschenswert, wenn die hessische SPD sowohl das von ihr beauftragte Gutachten, als auch die zugehörige Fragestellung an den Gutachter offenlegen würde, um die getroffenen Aussagen tatsächlich bewerten zu können“, schließt Müller.

[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/Fragenkatalog-zum-BVerG-Urteil.pdf

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