Pacht oder wie weiter?

Die Gemeindevertretung in Nauheim hat in ihrer gestrigen 3. Sitzung abschließend über den neuen Pachtvertrag für den Campingplatz am Hegbachsee beraten. Die Fraktionen der Gemeindevertretung brachten hierbei noch einmal ihre Position zum Ausdruck und warben für ihre Position. Letztlich stimmten 13 der anwesenden 24 Gemeindevertreter der Beschlussvorlage des Gemeindevorstands zu, 11 lehnten diese ab. Die Ablehnung kam von Grünen, FDP und Teilen der SPD, während CDU, FLN und Teile der SPD dem Vertrag zustimmten.

 

Die Vertragsunterschrift durch den neuen Pächter soll am heutigen Freitag erfolgen. Danach verbleibt ein Zeitraum von einem Monat bis die Bürgschaft in Höhe von 85.000 Euro am 15.08.2016 vorgelegt werden muss. Die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Marco Müller findet Ihr im Wortlaut hier unten:

Redebeitrag:

In der aktuellen Sitzungsrunde der Gemeindevertretung in Nauheim steht die Entscheidung über den geänderten Pachtvertrag für den Campingplatz am Hegbachsee an. Bereits zum dritten Mal in den vergangenen 19 Monaten versucht die Gemeindevertretung nun einen neuen Pachtvertrag abzuschließen. Scheiterte die erste Vergabe noch am Rückzug des potentiellen Pächters, ist die dritte Auflage darin begründet, dass die Vertragsparteien sich trotz einer Ausschreibung und anschließender Vergabe letztlich nicht einigen konnten, den von der Gemeindevertretung im Juli 2015 verabschiedeten Pachtvertrag gegenseitig zu unterzeichnen.
Wir GRÜNE haben zu allen Zeitpunkten die mangelnde konzeptionelle Betrachtung des Areals am Hegbachsee kritisiert und versucht die Gemeindevertretung davon zu überzeugen sich zunächst mit der Frage zu beschäftigen
„ob und welchen Campingplatz Nauheim heute benötigt“.
Bevor eine Entscheidung über eine Verpachtung erfolgt, wollen wir, dass die Gemeindevertretung sich ein Bild vom Platz verschafft, das über visuelle Eindrücke von Laien – nichts anderes sind wir und alle anderen Kollegen der Gemeindevertretung in dieser Frage – hinausgeht.
Wir sind der Auffassung, dass es ratsam ist Experten mit der Frage zu betrauen, welche Investitionen am Platz notwendig sind; Investitionen, die in drei einfache Kategorien geteilt werden können:
Was muss unbedingt getan werden? / Was sollte getan werden? / Was ist nice-to-have und womit werten wir den Platz auf?.
Dabei kann – muss aber nicht – die Frage aufgeworfen werden, ob der Platz in seiner jetzigen Form erhalten bleiben soll; man den Größenzuschnitt ändert und andere Nutzungen hinzufügt oder man letztlich zu dem Ergebnis kommt, dass der Campingplatzbetrieb sich wirtschaftlich für die Gemeinde nicht darstellen lässt und man eine andere Nutzung für das Areal vorschlägt.
Diese Betrachtung sollte in unseren Augen Ergebnisoffen sein und mit klaren wirtschaftlichen Faktoren benannt werden. Eine Auswahl muss auch nicht alleine an die Wirtschaftlichkeit geknüpft, sondern kann an anderen Kriterien ausgerichtet werden. Man sollte sich am Ende aber darüber im Klaren sein, welche Folgen (z.B. für den Haushalt) Entscheidungen in die einzelnen Richtungen haben.
Von der politischen Konkurrenz wird uns hierbei beliebig vorgeworfen, dass wir ein Phantasialand am Hegbachsee wollen oder die Gutachten alleine 150.000 Euro verschlingen würden. Beides ist gelinde gesagt:
Blödsinn!
Natürlich schwebt uns kein Phantasialand vor. Wir wollen den Hegbachsee aufwerten, aber nicht aus einem Erholungsgebiet einen Actionpark machen. Uns geht es um die Gesamtbetrachtung Campingplatz, Eingangsbereich, Hotel, Kleinkindschwimmbecken, Spielplatz und Grillhütte.
Eine konzeptionelle Betrachtung muss dabei nicht von einem teuren Gutachter vorgenommen werden. So gibt es z.B. mit den Fachbereichen Gartenbau(wissenschaft) und Landschaftsarchitektur der Hochschule Geisenheim durchaus Kooperationsmöglichkeiten, die solche Analysen im Rahmen von Bachelor- oder Masterarbeiten (ggf. auch über mehrere Semester) ermöglichen würden. Wie vorhin bereits erwähnt, ist aus unserer Sicht KEIN Gemeindevertreter – und dabei schließen wir uns sehr bewusst ein – dazu befähigt, dies ohne externe Unterstützung zu beurteilen.

 

Wir sehen eine Nichtvergabe der Pacht auch nicht als „Todesurteil“ für den Campingplatz. Wir sind nun seit 1,5 Jahren als Gemeinde für die Verwaltung des Platzes zuständig. Unterstützung erhielt die Gemeinde hierbei von dem potentiellen Pächter als Verwalter, aber auch von den auf dem Platz verbliebenen Dauercampern, die sich mit der neuen Situation arrangierten. Warum, fragen wir uns, soll man dieses Model bei der grundsätzlichen Konzeption nicht weiterverfolgen? Die Gemeinde könnte weiterhin einen Verwalter – oder sogar das vom Bürgermeister am Montag erwähnte „Verwaltermodell“ – beschäftigen und in einem Zeitraum von ca. 1-2 Jahren eine grundsätzliche Neukonzeption erarbeiten. Am Ende könnte dann z.B. eine neue Ausschreibung mit konkreten Vorgaben stehen.
Darüber hinaus, ist es aus unserer Sicht ebenfalls fraglich, ob wir mit der Beschlussvorlage heute den Bestimmungen der Vergabegesetzgebung Genüge tun, wenn wir die Ergebnisse der ursprünglichen Interessenbekundung völlig außer Acht lassen und einen in seinen Grundsätzen veränderten Pachtvertrag hier einfach zur Abstimmung stellen.
Es wäre zumindest zu klären, ob hier ggf. Ansprüche weiterer im Verfahren beteiligter Bieter berührt oder zu einer Grundsätzlich fragenden Haltung führen werden. Das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren nach §70 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung dient dazu privaten Anbietern die Möglichkeit darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecke dienenden wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Damit ist aus meiner Sicht zumindest fraglich, ob hier vor der Vergabe nicht zumindest aus Fairnessgründen eine neue Interessensbekundung durchgeführt werden muss.
Unsere Haltung in Bezug auf den Pachtvertrag bleibt eindeutig: Ohne ein Konzept haben wir keine tragfähige Beschlussvorlage und wir werden als Fraktion auch dem neuen Pachtvertrag nicht zustimmen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Mueller, einige Langzeit Camper moechten wissen,ob Herr Selzer nun Paechter wird oder nicht, damit sie sich gegebenenfalls. Nach einem anderen Standort / gg / umsehen müssen. Wenn Herr Selzer Paechter wird weden einige Langzeitpaechter den Platz am Hegbachsee aufgeben und auf die GG Seite wechseln. In yerwartung Ihrer Antwort Mfg. Schmitz
    E.Schmitt

    1. Hallo Herr Schmidt,

      die Gemeinden hat dem Pachtvertrag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, FLN und Teilen der SPD zugestimmt. Die Abstimmung endete 13:11. Der Vertrag sollte am Freitag bereits unterschrieben werden. Ob dies erfolgt ist, können wir derzeit nicht sagen. Falls ja, ist der nächste Termin der 15.08.2016 zur Vorlage der Bürgschaft. Diese Punkte liegen nicht mehr in der Verantwortung der Gemeindevertretung, sondern des Pächters.

      Gruß,

      Marco Müller